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Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich


Table of contents



1. Vorwort

Folgende Angaben beziehen sich ausschließlich auf das Vereinigte Königreich, wo ich mich zuerst beworben habe. Zwar hatte ich ein Vorstellungsgespräch in Form einer Videokonferenz und war an mehreren Jobs bzw. Gesprächen dicht dran, letztendlich hat es aber dann in Irland, wo ich momentan lebe und arbeite, geklappt. Im Vereinigten Königreich war ich nie wohnhaft oder beschäftigt, jedoch habe ich mich während der Bewerbungsphase ausführlich über die das Land informiert. Diese Einzelheiten sowie Dinge, die ich im Laufe der Zeit in Erfahrung gebracht habe, sind im folgenden Text niedergeschrieben.

2. Kurzüberblick

Das Vereinigte Königreich (external link) (United Kingdom, kurz UK) hat ca. 60 Millionen Einwohner, besteht aus den Landesteilen England (external link), Schottland (external link) (Scotland), Wales (external link) und Nordirland (external link) (Northern Ireland) und ist Vollmitglied der Europäischen Union (EU). Verwaltungstechnisch (external link) ist England in 9 Regionen (external link) unterteilt. Die Region Greater London (external link) stellt einen Sonderfall dar und gliedert sich in die City of London (external link), die City of Westminster (external link) sowie 31 boroughs (external link) (Bezirke). Die übrigen Regionen sind in 35 counties (external link) (Grafschaften), 40 unitary authorithies (external link) (Mischform aus Gemeinde und Grafschaft, d. h. counties mit nur einem district, in etwa mit kreisfreien Städten vergleichbar) und 6 metropolitan counties (external link) untergliedert. Counties sind weiter in districts (external link) (Bezirke bzw. Gemeinden) aufgeteilt. Wales ist in 22 unitary authorities (external link) untergliedert, die aufgrund ihrer Größe bzw. Geschichte unterschiedlich bezeichnet werden. So gibt es 3 cities (Städte), 10 county boroughs (Grafschaftsbezirke) und 9 counties (Grafschaften). Schottland ist in 32 unitary authorities (external link) aufgeteilt. Nordirland besteht aus 26 districts (external link), die jeweils den Status einer unitary authority besitzen. Die Isle of Man (external link) und die Kanalinseln (external link) (Channel Islands), die aus Guernsey (external link) und Jersey (external link) bestehen, unterstehen als Kronbesitz (external link) der britischen Krone, gehören jedoch weder zum United Kingdom noch zur EU. Sie haben eigene Rechtssysteme, werden jedoch im Bereich Verteidigung und internationale Beziehungen von der britischen Regierung vertreten. Weiterhin gibt es die britischen Überseegebiete (external link). Amtssprache ist Englisch. In einigen Regionen werden jedoch auch Dialekte gesprochen. So spricht man in Wales auch walisisch (external link) (Welsh bzw. Cymraeg) und im schottischen Hochland (Scottish Highlands), auf den schottischen Inseln (Scottish Islands) und in Nordirland auch gälisch (Gàidhlig (external link) bzw. Gaeilge (external link)). Die Deutsche Botschaft (external link) befindet sich in London und ist mit einem Konsulat in Edinburgh vertreten. Die Britische Botschaft (external link) befindet sich in Berlin und unterhält Konsulate in Düsseldorf und München. Aufgrund der Greenwich Mean Time (GMT) ist es in Kontinentaleuropa (external link) und Malta immer eine Stunde später als zur gleichen Zeit in Großbritannien und Nordirland. Die Vorwahl von Deutschland ins Vereinigten Königreich lautet 0044, die Vorwahl nach Deutschland 0049. Im Anschluss daran fällt die Null in der Ortsvorwahl weg und es folgt der restliche Teil der Telefonnummer. Die kostenlose Notrufnummer für Polizei (police), Feuerwehr (fire brigade) und Krankenwagen (ambulance) ist 999. Das Pfund Sterling (external link) (£) besteht aus hat 100 Pence (p) und ist die britische Währungseinheit. Neben der Bank of England (external link) dürfen auch verschiedene Geldinstitute in Schottland (external link) und Nordirland (external link) Geldscheine drucken. Die Isle of Man (external link) sowie die Kanalinseln Guernsey (external link) und Jersey (external link) haben ihre eigenen Münzen und Geldscheine. Im Alltag begegnen einem folgende Maße bzw. Einheiten.

LängeGewichtHohlmaße
1 inch (in.) = 2,54 cm1 ounce (oz.) = 28,35 g1 gill (gl.) = 0,142 Liter
1 foot (ft.) = 30,48 cm1 pound (lb.) = 453,6 g1 pint (pt.) = 0,586 Liter
1 yard (yd.) = 91,44 cm1 stone (st.) = 6,35 kg1 quart (qt.) = 1,136 Liter
1 mile (mi.) = 1,609 km1 quarter (qt.) = 12,7 kg1 gallon (gal.) = 4,586 Liter
1 hundredweight (cwt.) = 50,8 kg
1 ton (t.) = 1.016 kg


Im Vereinigten Königreich kennt man folgende Feiertage (external link) (Bank Holidays). Die Netzspannung der dreipoligen Steckdosen (three pin plugs) beträgt 240 Volt Wechselstrom. Mitgebrachte Elektrogeräte können problemlos betrieben werden, es wird jedoch ein Adapter benötigt. The National Recognition Information Centre for the United Kingdom (external link) (UK NARIC) ist für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Eine Übersicht von Berufen, die durch Berufsverbäde reguliert sind (regulated professions), enthält die Seiten Regulated professions (external link) und Regulated professional titles or designatory letters (external link). Der Zugverkehr in England, Schottland und Wales wird von National Rail (external link) sowie verschiedenen regionalen Anbietern (external link) (train operating companies) abgewickelt. Der Busverkehr ist dezentral organisiert. Neben großen Busunternehmen wie First Group (external link), Arriva (external link), Stagecoach (external link), National Express (external link), megabus (external link) und Citylink (external link) obliegt er einer großen Zahl von regionalen Anbietern (private operators). Informationen zum öffentlichem Nahverkehr in London können der Seite Transport for London (external link) entnommen werden. In Nordirland liegt der gesamte ÖPNV in der Hand von Translink (external link). Die aiport guides (external link) enhalten eine Übersicht sowie Informationen zu allen Flughäfen. Das Portal transportdirect.info (external link) vereint die Daten verschiedener Anbieter und eignet sich somit hervorragend zur Reiseplanung. Das Serviceangebot der Post (external link) ist umfangreicher als in Deutschland. Neben den üblichen Brief- und Paketdienstleistungen ist es möglich, Rechnungen zu bezahlen (external link), Geld zu transferieren (external link) und Vehichle Tax zu zahlen (external link). Kostenlose und unabhängige Beratung zu verschiedenen Themen wird in England und Wales von Citizens Advice (external link), in Schottland von Citizens Advice Scotland (external link) und in Nordirland vom Citizens Advice Bureau (external link) angeboten. Alle drei Organisationen unterhalten Büros in verschiedenen Städten und habe ihre Informationen im Adviceguide (external link) gebündelt. Darüber hinaus sind die Seiten Directgov (external link), onlineNI (external link), The Scottish Government (external link), Welsh Assembly Government (external link), Living in Britain (external link), Deutsche in London (external link) samt dem angegliederten Forum (external link) sowie die Internetauftritte der British-German Association (external link), des German Advice Centre (external link) (Deutsche Sozialberatungsstelle), des British Council (external link), der ConsumerLine (external link) sowie von EURES (external link) und der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit lesenswert. Weitere Informationen enthält die Broschüre Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich (external link), die Liste deutschsprachiger Ärzte in London und Michael Schuberts Bericht Meine fünf Jahre in England (external link).

3. Einreise und Arbeitsaufnahme

Dieser Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf EU-Angehörige. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Bürger der "alten EU-Staaten" handelt oder ob sie aus Ländern kommen, die im Zuge der Osterweiterungen Mitglied wurden. Die Isle of Man und die Kanalinseln (Channel Islands) haben eigene Rechtssyteme, die an dieser Stelle nicht weiter beschrieben sind.

3.1. "Alte EU-Staaten"

Bürger aus Staaten, die bereits vor der Osterweiterung EU-Mitglied waren, benötigen zur Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis (identitiy card) oder Reisepass (passport). Anschließend kann man sich das Aufenthaltsrecht (right of residence) offiziell bestätigen lassen und ein registration certificate (external link) beantragen. Hierzu ist das Form EEA1 - Application for a registration certificate (external link) auszufüllen. Nach 5jährigem Aufenthalt kann man sich auf Antrag (Form EEA3 (external link)) den ständigen Wohnsitz (permanent residence) schriftlich bestätigen lassen. In Sachen Arbeitsaufnahme gibt es keine Beschränkungen.

3.2. Erste EU-Osterweiterung

Bürger aus Staaten, die mit der 1. Osterweiterung EU-Mitglied wurden, dürfen frei einreisen. EU-Angehörige aus Polen, Litauen, Estland, Lettland, Slovenien, Ungarn, der Tschechischen Republik sowie der Slowakei, die länger als 1 Monat im Vereinigten Königreich arbeiten wollen, müssen sich im Rahmen des Worker Registration Scheme (external link) registrieren. Nach 12 Monaten legaler Arbeit ist man von der Registrierungspflicht befreit und kann, wie im Abschnitt 3.1. beschrieben, ein registration certificate und später eine Bestätigung über den ständigen Wohnsitz beantragen.

3.3. Zweite EU-Osterweiterung

Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens dürfen frei einreisen, benötigen jedoch eine Genehmigung, um im Vereinigten Königreich zu arbeiten. Dabei ist zwischen der Accession Worker Card (external link), dem Seasonal Agricultural Workers Scheme (external link) (SAWS), dem Sector Based Scheme (external link) (SBS) und dem Points assessment for highly skilled people (external link) zu unterscheiden. Weitergehende Information enthält die Seite Bulgarian and Romanian nationals (external link).

3.4. Einbürgerung

Nach mehrjährigem Aufenthalt im Vereinigten Königreich kann die Einbürgerung (naturalisation), d.h. die britische Staatsbürgerschaft, beantragt werden. Staatsangehörigkeiten anderer Länder bleiben hiervon unberührt (external link). Da die deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in ein anderes EU-Land beibehalten werden kann (siehe Abschnitt 9.3. im Dokument "Vorbereitungen in Deutschland"), ist eine doppelte Staatsbürgerschaft (dual citizenship) möglich. Lebenspartner (civil partner) und Ehepartner (spouse) britischer Staatsangehöriger müssen mind. 3 Jahre ansässig sein, alle anderen Personen mind. 5 Jahre. Neben verschiedenen einzureichenden Unterlagen ist ein einwandfreier Leumund (external link) (good character requirement), ein Nachweis über ausreichende Sprach- und Landeskenntnisse (external link) und ein Nachweis über die entrichtete Gebühr (external link) erforderlich. Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann die Einbürgerung mit dem Form AN: Application for naturalisation as a British citizen (external link) beantragt werden. Ist der Antrag erfolgreich, so erhält man eine Einladung zu einer Einbürgerungsfeierlichkeit (external link) (citizenship ceremony). Das Certificate of British citizenship wird nach dem Treueeid gegenüber Königin Elisabeth II. (oath bzw. affirmation of allegiance) und Gelöbnis (pledge) gegenüber dem britischen Staat ausgehändigt. Mit diesem Dokument kann man schließlich einen britischen Pass (external link) beantragen. Detaillierte Informationen können im Guide AN: Naturalisation as a British citizen - A guide for applicants (external link) sowie auf den Seiten Can I be naturalised as a British citizen? (external link) und How do I apply for British citizenship or another form of British nationality? (external link) nachgelesen werden.

4. Auto

Generelle Informationen finden sich im Abschnitt 6 in den generellen Anmerkungen zum Vereinigten Königreich und zu Irland. Bei der Mitnahme eines deutschen Autos ist zu bedenken, dass der Wagen umgerüstet werden muss, um überhaupt zugelassen zu werden. Dieses Unterfangen hat seinen Preis und will daher überlegt sein. Mitunter ist man mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens besser beraten. Ansprechpartner für die Zulassung in England, Schottland und Wales ist die Driver Vehicle Licensing Agency (external link) (DVLA), die mit DVLA Local Offices (external link) vor Ort präsent ist. In Nordirland ist die Driver and Vehicle Agency (external link) (DVA), welche Local Vehicle Licensing Offices (external link) unterhält, zuständig.

4.1. Überführung

Dieser Abschnitt basiert auf den Beschreibungen Registering an imported vehicle (external link), Vehicle Importing (external link) sowie
V100(NI) - Registering And Licensing Your Motor Vehicle (external link) und bezieht sich auf den Import eines Fahrzeuges, wo sich das Lenkrad auf der linken Seite befindet (left-hand drive vehicle). Zunächst ist zwischen dem Alter des Autos zu unterscheiden.

4.1.1. Autos älter als 10 Jahre

Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, können direkt zugelassen werden (siehe Abschnitt 4.1.3.).

4.1.2. Autos jünger als 10 Jahre

Ist das Fahrzeug jünger als 10 Jahre, so ist nachzuweisen, dass es dem Vehicle Type Approval (external link) entspricht und für den Linksverkehr geeignet ist. Mit letzterem ist die Umrüstung der Scheinwerfer, so dass sie nach linksunten strahlen, der Umbau der Nebelschlussleuchte nach rechts oder in die Mitte, die Umrüstung des Tachos zur Geschwindigkeitsanzeige in Meilen und Kilometer und das Anbringen von Seitenblinkern gemeint. Dies ist durch ein Zertifikat glaubhaft zu machen, welches von der Vehicle Certification Agency (external link) (VCA) im Rahmen des Mutual Recognition Process (external link) ausgestellt wird und mit der Application For British National Type Approval Cars (external link) zu beantragen ist. Beim Nachweis der Fahrzeugdaten gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Variante besteht im European Certificate of Conformity (EU-Konformitätserklärung), welches beim Fahrzeugkauf als Begleitpapier mitgeliefert wird. Im Bedarfsfall kann es von der deutschen Niederlassung des Herstellers angefordert werden. Die zweite Variante stellen die deutschen Zulassungspapiere (registration documents) in Kombination mit einem Commission Notice Letter, der von der britischen Niederlassung des Herstellers ausgestellt wird, dar. Umbauten sind durch Quittungen der Autowerkstatt nachzuweisen. Nach Erhalt des Zertifikats kann die Zulassung vorgenommen werden.

4.1.3. Zulassung

Für Neuwagen ist der Antrag (application form) V55/4 und für Gebrauchtwagen der Vordruck V55/5 auszufüllen. Weiterhin ist Zulassungsgebühr (external link) (Vehicle first registration fee) zu entrichten. Adresse und Identität können durch verschiedene Dokumente glaubhaft gemacht werden. Genaue Details enthalten die Seiten How to register your vehicle and identity checks (external link) und Identity Checking (external link). Weiterhin ist Kfz-Steuer (external link) (Vehicle Tax) zu entrichten. Als Bestätigung erhält man eine Vehicle Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringende Plakette. Der Abschluss einer Kfz-Versicherung (external link) (Motor Insurance) ist durch ein Zertifikat ein Versicherungszertifikat (Certificate of Motor Insurance) nachzuweisen und sollte zunächst auf die Fahrgestell-Nr. (chassis number) abgeschlossen werden. Weiterhin sind die deutschen Zulassungspapiere (registration documents), ein Nachweis über den Fahrzeugkauf (üblicherweise die Rechnung) und, wenn das Kfz nicht älter 10 Jahre ist, das VCA Certificate als Nachweise des Vehicle Type Approval (external link) (siehe vorhergehenden Abschitt) vorzulegen. Auch die erforderlichen HM Revenue and Customs-Formulare (external link) sind einzureichen. Wenn das Kfz jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000 km gefahren ist, ist das Formular VAT415 (external link) auszufüllen. Andernfalls ist der Vordruck VAT414 (external link) zu komplettieren. Ab einem bestimmten Alter muss das Fahrzeug von offizieller Stelle überprüft und ein entsprechender Nachweis erbracht werden. PKWs, die älter als drei (external link) (in England, Schottland und Wales) bzw. vier (external link) Jahre (in Nordirland) sind, sind im Rahmen des MOT test (external link) (MOT = Ministry of Transport) bzw. des Vehicle Testing (external link) begutachten zu lassen. Der Test wird normalerweise nur mit MOT bezeichnet, ist mit dem TÜV vergleichbar und darf in England, Schottland und Wales nur von einer approved MOT garage (geprüften Autowerkstatt) durchgeführt (external link) werden. In Nordirland wird der Vehicle Test (external link) in speziellen Test Centre (external link) vorgenommen. Das Testergebnis wird im MOT certificate (external link) vermerkt. Das Erstellen des Fahrzeugscheins (Vehicle Registration Certificate (external link) (V5C)) kann bis zu 6 Wochen dauern. Daher stellt die DVLA (external link) bzw. DVA (external link) zunächst ein Number Plate Authorisation Certificate (V948) (external link) aus, so dass die Nummernschilder (external link) von einem registered number plate supplier (external link) angefertigt werden können.

4.1.4. Abmeldung in Deutschland

Nach Erhalt der britischen Kennzeichen muss das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet werden. Dies kann über die Botschaft oder die deutsche Zulassungsste erfolgen. Genaue Informationen sind bei der Deutschen Botschaft auf der Seite Ummeldung von Kraftfahrzeugen in Großbritannien und Abmeldung bei den deutschen Behörden nachzulesen.

4.2. Neuwagenkauf

Der Neuwagen wird normalerweise vom Händler bei der DVLA (external link) bzw. DVA (external link) angemeldet (registered) und versteuert (taxed). Der Vorgang läuft wie in How to register your vehicle and identity checks (external link) und Taxing a Newly Purchased Vehicle - Brand New (external link) beschrieben ab. Einzig Adresse und Identität (siehe eben genannte Dokumente) sowie der Abschluss einer
Kfz-Versicherung (external link) (Motor Insurance) sind vom Käufer nachzuweisen. Wird der Wagen nicht vom Händler angemeldet und versteuert, so ist dies wie folgt "auf eigene Faust" vorzunehmen. Zunächst ist der Antrag (application form) V55/4 auszufüllen und Zulassungsgebühr (external link) (Vehicle first registration fee) sowie Kfz-Steuer (external link) (Vehicle Tax) zu entrichten. Als Bestätigung erhält man eine Vehicle Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringende Plakette. Adresse und Identität sind wie bereits erwähnt nachzuweisen. Der Abschluss einer Kfz-Versicherung (external link) (Motor Insurance) ist durch ein Versicherungszertifikat (Certificate of Motor Insurance) zu bescheinigen und sollte vorest auf die Fahrgestell-Nr. (chassis number) erfolgen. Außerdem ist ein Nachweis über das Vehicle Type Approval (external link), üblicherweise durch das in den Fahrzeugpapieren enthaltene European Certificate of Conformity (EU-Konformitätserklärung), vorzulegen. Details zum Fahrzeugschein und zu den Nummernschildern (number plates) sind im Abschnitt 4.1.3. erläutert.

4.3. Gebrauchtwagenkauf

Die Art und Weise (external link), wie die DVLA (external link) über den Kauf eines Gebrauchtwagen zu informieren ist, hängt von der Art der Fahrzeugpapiere (registration documents) ab. Dabei ist zwischen dem Registration Document (external link) (V5) und dem im Januar 2004 eingeführten Vehicle Registration Certificate (external link) (V5C) zu unterscheiden. Weil das V5 seit dem 1.7.2005 nicht mehr gültig ist, wird an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen. Die DVA (external link) akzeptiert ohnehin nur das V5C. Dort ist der mit new keeper or new name/new address details bezeichnete Abschnitt 6 vom Verkäufer auszufüllen. Abschnitt 8 ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Der Verkäufer hat die DV(L)A durch Einschicken der Unterlagen über den neuen Besitzer zu informieren und den verbleibenden grünen Abschnitt, der mit V5C/2 bezeichnet ist, ausgefüllt an den Käufer zu übergeben. Anhand der eingeschickten Unterlagen wird ein neues Registration Certificate ausgestellt und an den Käufer geschickt. Dies kann 2 - 4 Wochen dauern, weshalb das alte V5C/2 noch 2 Monate gültig ist, so dass der Wagen versteuert (external link) (taxed) werden kann. Hierzu werden verschiedene Unterlagen (external link) benötigt. Neben dem V5C/2 ist das in Postfilialen oder bei der DV(L)A erhältliche Formular V10 (external link) bzw. V10 (NI) (external link) (Application for a vehicle licence) erforderlich. Weiterhin ist ein Versicherungszertifikat (Certificate of Motor Insurance) als Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Versicherung (external link) (Motor Insurance) vorzulegen. Wenn das Kfz älter als 3 Jahre (in England, Schottland und Wales) bzw. 4 Jahre (in Nordirland) ist, muss ein MOT certificate (external link) vorgelegt werden. Details zum MOT sind in Abschnitt 4.1.3. erläutert. Als Bestätigung erhält man eine Vehicle Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringende Plakette.

5. (Haus)Tiere mitnehmen

Generelle Informationen finden sich im Abschnitt 6 im Dokument "Vorbereitungen in Deutschland". Ansprechpartner bzgl. England und Wales ist das Department for Environment, Food & Rural Affairs (external link) (Defra). In Schottland ist das Scottish Government (external link) und in Nordirland das Department of Agriculture and Rural Development (external link) (DARD) zuständig. Folgende Anmerkungen beziehen sich ausschließlich auf die Einfuhr aus anderen EU-Staaten. Vögel (external link) (pet birds), Nagetiere (rodents) und Hauskaninchen (pet rabbits) (external link) sowie Reptilien und Amphibien (external link) dürfen ohne weiteres eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen (external link) kommt das Pet Travel Scheme (external link) (PETS) zur Anwendung. Davon ausgenommen sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, deren Import verboten (external link) ist. Im Rahmen von PETS ist dem Tier zunächst ein nach ISO 11784 oder Anhang A gemäß ISO 11785 spezifizierter Mikrochip einzupflanzen (external link). Danach ist es gegen Impfung gegen Tollwut (external link) (rabies) zu impfen. Die Wirksamkeit ist durch einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper (external link) (rabies neutralising antibody titre), der in einem von der EU anerkannten Labor (external link) (EU-approved laboratory) durchzuführen ist, nachzuweisen. Die eben genannten Schritte sind im EU-Heimtierausweis (pet passport) zu dokumentieren (external link). Die Einfuhr kann frühestens 6 Monate nach dem bestandenem Bluttest erfolgen. Bei der Planung ist zu beachten, dass nur bestimmte Routen und Transportunternehmen (PETS routes and transport companies (external link)) zugelassen sind. 24 - 48 Stunden vor der Ausreise ist das Tier gegen Zecken (ticks) und Bandwürmer (tapeworms) zu impfen (external link). Wenn die Bestimmungen des PETS nicht erfüllt sind, ist zunächst eine 6monatige Quarantäne (external link) erforderlich. In Großbritannien gibt es keine Hundesteuer nach deutschem Vorbild, wohl aber in Nordirland. Ansprechpartner zum Erwerb einer dog license, welche £5 pro Jahr kostet, ist die zuständige Gemeindeverwaltung (external link) (local council).

6. Wohnungssuche

Generelle Informationen finden sich im Abschnitt 7 in Dokument "Generelles zum Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland". Bis man eine eigene Unterkunft gefunden hat, empfiehlt sich die Unterkunft in einer Herberge (hostel) oder einer Pension (bed & breakfast). Eine Vielzahl von Angeboten enthalten die Seiten hosteluk.com (external link), The Bed and Breakfast Directory (external link) und Stayin Britain (external link).

6.1. Wohnungsmarkt

Der Wohnungsmarkt ist sehr flexibel. Wohnraum wird in den meisten Fällen voll möbliert vermietet, so dass der Aufwand geringer ist als bei einem Umzug innerhalb Deutschlands. Anzeigen findet man auf den Seiten propertyfinder.com (external link), FindaProperty.com (external link), HotProperty.co.uk (external link), rightmove.co.uk (external link), s1homes.com (external link), sspc.co.uk (external link), spareroom.co.uk (external link), gumtree.com (external link) und moveflat.com (external link). Lokalzeitungen (newspapers) sowie schwarze Bretter (notice boards) beim Arbeitgeber, in Supermärkten oder Universitäten enthalten ebenfalls entsprechende Angebote. Bei Vertragsabschluss ist die Vorauszahlung einer Monatsmiete sowie die Hinterlegung einer Kaution (deposit) üblich.

6.2. Mietrecht

Beim Mietrecht ist zwischen verschiedenen Vertragsarten für England, Wales, Schottland und Nordirland zu unterscheiden. Gleichzeitig gibt es Gemeinsamkeiten. Die Dauer eines Mietvertrages (tenancy agreement) kann von vornherein festgelegt sein (fixed term) oder sich fortlaufend über einen bestimmten Zeitraum, z. B. eine Woche oder einen Monat, erstrecken (periodic). Sofern nicht anders erwähnt sind mündliche und schriftliche Abmachungen gleichermaßen gültig. Der Vermieter ist verpflichtet, Gasanlagen einmal jährlich von einem beim CORGI (external link) (Council for Registered Gas Installers) registrierten Installateur kontrollieren zu lassen (safety check) und dem Mieter einen entsprechenden Nachweis auszuhändigen. Die Kündigung wird mit notice to quit bezeichnet. Vor Vertragsablauf kann nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aus besonderem Grund, z. B. Vertragsbruch, gekündigt werden. Andernfalls gelten die nachfolgend beschriebenen Vorschriften zur ordentlichen Kündigung. Mieter ohne gerichtliche Anordnung (court order, possession order) "vor die Tür zu setzen" (illegal eviction) bzw. sie dahingehend zu belästigen oder zu bedrohen (harassment) ist bis auf wenige Ausnahmen bei Untervermietungen ein strafbares Vergehen (criminal offence). Entsprechende Beschwerden sind bei den örtlichen Behörden, genauergesagt beim Tenancy Relations Officer, Housing Department, Environmental Health Department oder Housing Aid Centre einzureichen. Ist die gerichtiche Anordnung absolute oder outright, so hat der Mieterdie Räumlichkeiten zum angegebenen Datum zu verlassen. Ist die Anordnung suspended, so hat der Mieter bestimmte Auflagen zu erfüllen. Wird der Anordnung nicht nachgekommen, so kann der Vermieter Räumungklage einreichen einreichen.

6.2.1. England und Wales

Private Vermieter können sich auf freiwilliger Basis von den örtlichen Behörden (Housing Department oder Environmental Health Department) akkreditieren lassen (Landlord Accreditation (external link)). Die Anerkennung bezieht sich auf den Zustand der Einrichtungsgegenstände bzw. Räumlichkeiten als auch auf die Abwicklung der mit der Vermietung einhergehenden Aufgaben. Weitere Informationen können dem Informationsblatt Landlord Accreditation (external link) und der Internetseite des Accredidation Network UK (external link) (ANUK) entnommen werden. Rechtlich gesehen wird zwischen Regulated Tenancies, Assured Shorthold Tenancies, Assured Tenancies sowie Untermieten unterschieden. Wird die Miete wöchentlich gezahlt, so hat der Vermieter ein Rent Book auszustellen. Informationen zum Verhalten bei Belästigung bzw. Bedrohung durch den Vermieter können dem Ratgeber My Landlord wants me out - protection against harassment and illegal eviction (external link) sowie der Seite What counts as harassment (external link) entnommen werden. Weiterführende Informationen zum Mietrecht enthalten die Seiten Shelter (external link) (bzgl. England) und Shelter Cymru (external link) (bzgl. Wales) bereit.

6.2.1.1. Regulated und Assured Tenancies

Bei Verträgen, die vor dem 15.1.1989 abgeschlossenen wurden, handelt es sich um Regulated Tenancies (external link). Detaillierte Informationen enthält die gleichnamige Broschüre (external link). Assured Tenancies (external link) liegen bei Vertagsabschluss zwischen 15.1.1989 und 27.2.1997 vor. Weitere Details können der Broschüre Assured and assured shorthold tenancies: A guide for tenants (external link) entnommen werden.

6.2.1.2. Assured Shorthold Tenancies

Bei Verträgen, die am oder nach dem 28.2.1997 geschlossen wurden, handelt es um Assured Shorthold Tenancies (external link). Kautionen (deposits) sind im Rahmen des Tenancy Deposit Scheme (external link), welches im Auftrag der Regierung von 3 Organisationen (mydeposits.co.uk (external link), Dispute Service (external link), Deposit Protection Service (external link)) unterhalten wird, geschützt bzw. werden entsprechend verwaltet. Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kaution hat der Vermieter nähere Angaben zu machen, z. B. Verwendung der Kaution, Abwicklung der Rückzahlung, Schlichtung von Streitigkeiten (disputes). Zum Mietende wird der zwischen den Parteien vereinbarte Betrag binnen 10 Tagen an den Mieter erstattet. Bei Streitigkeiten  (external link) vermittelt der Alternative Dispute Resolution (ADR) Service. Mieter haben ein Anrecht auf eine schriftliche Bestätigung (written statement) des Mietverhältnisses. Nach entsprechender Anfrage hat der Vermieter das Schriftstück binnen 28 Tagen anzufertigen. Die Kündigung durch den Vermieter bedarf der Schriftform und kann frühestens mit Ablauf des sechsten Monats unter Einhaltung einer 2monatigen Frist erfolgen. Bei einer fixed term tenancy kann die Kündigung nur zum Vertragsende erfolgen. Eine periodic tenancy kann jederzeit gekündigt werden. Zieht der Mieter daraufhin nicht aus, so kann der Vermieter gerichtliche Schritte (external link) einleiten (eviction procedure). Der Mieter kann eine periodic tenancy nur schriftlich und unter Einhaltung einer 4wöchigen Frist kündigen. Am Ende einer fixed term tenancy kann er ausziehen oder zu den nachfolgend beschriebenen Konditionen wohnen bleiben. Ein ausgelaufener fixed term Vertrag verlängert sich automatisch in eine statutory periodic tenancy, wenn bei Vertragsende kein Anschlussvertrag (replacement tenancy) vereinbart und nicht durch den Vermieter gekündigt wird. Die Bestimmungen und der Mietzeitraum (wöchentlich oder monatlich) sind dabei mit dem Vorvertrag identisch. Weitere Details sowie die Vorgehensweise zur Erwirkung einer gerichtlichen Anordnung können der Broschüre Assured and assured shorthold tenancies: A guide for tenants (external link) entnommen werden.

6.2.1.3. Untermiete

Beim Wohnen zur Untermiete (lodger (external link), subtenant (external link)) ist zwischen verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden, welche letztendlich die genaue Vertragsart bestimmen. Die Angaben excluded und non-excluded beziehen sich auf das Zusammenwohnen mit dem Vermieter bzw. die gemeinsame Nutzung von Räumen wie z. B. Küche oder Bad. Abhängig davon, ob der Untermieter ungestörten Zugang (exclusive possession) zu mind. einem Raum hat, liegt entweder eine tenancy oder eine licence vor.

Vertragsartgemeinsame Raumnutzungungestörter Zugang
Non-excluded tenancyneinja
Non-excluded licenceneinnein
Excluded tenancyjaja
Excluded licencejanein


Eine fixed term Absprache endet mit dem Ablauf der Mietdauer. Ein periodic laufender Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Bei non-excluded Absprachen (tenancy und licence) kann dem Untermieter nur schriftlich und unter Einhaltung einer 4wöchigen Frist gekündigt werden. Zieht er daraufhin nicht aus, kann der Mieter gerichtliche Schritte einleiten, um eine court order zu erwirken. Kündigungen von excluded Verträgen (tenancy und licence) können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Notwendigkeit einer gerichtlichen Anordnung, um den Untermieter "vor die Tür setzen zu können" entfällt. Lediglich bei der einzuhaltenden Frist gibt es Unterschiede. Bei einer excluded tenancy ist der Mietzeitraum, z. B. eine Woche oder ein Monat, zu berücksichtigen. Im Falle einer excluded license ist eine angemessene Frist (reasonable notice) zu setzen. Der Mietzeitraum kann als Maßstab herangezogen werden, jedoch ist die genaue Auslegung von "angemessen" im Zweifelsfall gerichtlich zu klären. Weitergehende Informationen enthält der Ratgeber Renting Rooms in Someone's Home: A Guide for People Renting from Resident Landlords (external link).

6.2.2. Schottland

Private Vermieter müssen sich im Rahmen der Landlord Registration (external link) einem fit and proper person test (external link) durch die örtlichen Behörden unterziehen. Für Immobilienmakler (estate agents) ist die Registrierung freiwillig. Zwar ist es möglich, das Register online abzufragen (external link), jedoch sind die Daten noch nicht vollständig, da das Register erst im April 2006 eingeführt wurde. Im Zweifelsfall sollte man sich daher an die örtlichen Behörden wenden. Daneben können sich private und gewerbliche Vermieter im Rahmen der Landlord Accreditation Scotland (external link) auf freiwilliger Basis prüfen und zertifizieren lassen. Die Anerkennung bezieht sich auf den Zustand der Einrichtungsgegenstände bzw. der Räumlichkeiten als auch auf die Abwicklung der mit der Vermietung einhergehenden Aufgaben. Rechtlich gesehen wird zwischen Regulated Tenancies, Short Assured Tenancies, Assured Tenancies sowie Untermieten unterschieden. Bei wöchentlicher Mietzahlung hat der Vermieter ein Rent Book auszustellen. Hinweise zum Verhalten bei Belästigung durch den Vermieter enthaten die Seiten Illegal eviction (external link) und Protection Against Illegal Eviction and Harassment for Private Rented Sector Tenants (external link). Weiterführende Informationen zum Mietrecht enthalten die Seiten Shelter (external link) und Better Renting Scotland (external link).

6.2.2.1. Regulated Tenancies

Regulated Tenancy beziehen sich auf Mietverträge, die vor dem 2.1.1989 abgeschlossen wurden und sind an dieser Stelle mangels Relevanz nicht näher erläutert. Weitergehende Informationen können auf den Seiten Regulated Tenancies in Scotland (external link) und Tenancies that began before 1989 (external link) nachgelesen werden.

6.2.2.2. Short Assured Tenancies

Am oder nach dem 2.1.1989 abgeschlossene Verträge sind Short assured tenancies (external link). Voraussetzung ist, dass der Vertragszeitraum mind. 6 Monate beträgt und der Vermieter vor Vertragsbeginn das Formular AT5 (external link) ausstellt. Weitere Angaben sowie Details zur Kündigsfrist können dem Abschnitt 6.2.2.4. entnommen werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter gerichtlich Schritte (external link) (eviction procedure) einleiten.

6.2.2.3. Assured Tenancies

Eine Assured tenancy (external link) liegt vor, wenn dem Mieter vor Vertragsbeginn kein Formular AT5 (external link) zugegangen ist oder der Mietzeitraum weniger als 6 Monate beträgt. Weitere Angaben sowie Details zu Kündigungsfristen können dem Abschnitt 6.2.2.4. entnommen werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter gerichtliche Schritte (external link) (eviction procedure) einleiten.

6.2.2.4. Gemeinsamkeiten Short Assured Tenancies und Assured Tenancies


Mieter haben ein Recht auf ein written tenancy agreement. Das Mietverhältnis verlängert sich bei Vertragsende zu gleichen Konditionen sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine Partei fristgerecht gekündigt hat (automatic renewal). Verträge mit einer Laufzeit von über 1 Jahr können sich jedoch nur für max. 1 Jahr verlängern. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vermieter hat eine 40tägige Kündigungsfrist einzuhalten, falls sich der Vertrag über über mehr als 4 Monate erstreckt. Bei einer kürzeren Laufzeit reduziert sich die Frist auf 28 Tage. Die vom Mieter einzuhaltenden Fristen sind in folgender Tabelle aufgeführt.

KündigungsfristVertragsartLaufzeit
28 TageAssured tenanciesmonatlich fortlaufend oder kürzer
Short assured tenanciesmonatlich forlaufend nach Ablauf des Ursprungsvertrages
40 TageAssured tenancieslänger als 3 Monate
Short assured tenancies6 Monate oder länger


Weitere Details enthält die Seite Assured Tenancies in Scotland (external link).

6.2.2.5. Untermiete

Für Untermieter (external link) (lodger, subtenant) gelten die Bestimmungen der Common Law Tenancy (external link). Voraussetzung ist, dass der Untermieter ungestörten Zugang (exclusive possession) zu mind. 1 Raum hat und sich sich andere Räume wie z. B. Küche oder Bad mit dem Vermieter teilt (Resident Landlord (external link)). Die Kündigung bedarf in diesem Fall stets der Schriftform. Falls sich der Mietvertrag über mehr als 1 Jahr erstreckt haben beide Parteien eine Frist von 40 Tagen einzuhalten. Andernfalls beträgt die Frist 28 Tage. Zieht der Mieter daraufhin nicht aus, so kann der Vermieter gerichtliche Schritte (external link) (eviction procedure) einleiten. Hat der Untermieter keinen Raum für sich (exclusive possession), so ist kein Gerichtsbeschluss nötig, um ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist "vor die Tür zu setzen". Weitere Details enthält die Seite Renting from a Resident Landlord (external link).

6.2.3. Nordirland

In Nordirland wird zwischen Protected Tenancies, Other Tenancies sowie Untermieten unterschieden. Hinweise zum Verhalten bei Belästigung durch den Vermieter enthält die Seiten Harassment by landlords (external link) und Illegal eviction (external link) sowie der Ratgeber Protection against harassment and illegal eviction (external link). Weiterführende Informationen zum Mietrecht enthält die Seite housingadviceNI (external link).

6.2.3.1. Protected Tenancies

Mangels Relevanz sind Protected Tenancies (external link) an dieser Stelle nicht näher erläutert.

6.2.3.2. Other Tenancies

Bei Other Tenancies (external link) ist der Vermieter verpflichtet, ein Rent Book (external link) auszustellen. Bei Vertragsabschluss nach dem 1.4.2007 ergeben sich darüber hinaus mehrere Konsequenzen. Einerseits hat der Vermieter zusätzlich zum Rent Book ein tenancy statement (external link) auszustellen. Für beide Dokumente gilt eine Frist von 28 Tagen. Andererseits beläuft sich die Mietdauer auf 6 Monate falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Am Ende einer fixed term tenancy kann der Mieter ausziehen oder zu den nachfolgend beschriebenen Konditionen wohnen bleiben. Ein ausgelaufener fixed term Vertrag verlängert sich automatisch in eine statutory periodic tenancy, wenn bei Vertragsende kein Anschlussvertrag (replacement tenancy) vereinbart und nicht durch den Vermieter gekündigt wird. Die Bestimmungen und der Mietzeitraum (wöchentlich oder monatlich) sind dabei mit dem Vorvertrag identisch. Beide Parteien können schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen kündigen. fixed term tenancies können nur zum Vertragsende gekündigt werden. Bei periodic tenancies ist dies jederzeit möglich. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter gerichtliche Schritte (external link) (eviction procedure) einleiten.

6.2.3.3. Untermiete

Beim Zusammenwohnen mit dem Vermieter oder der gemeinsamen Nutzung von Räumen, z. B. Küche oder Bad, hat der Untermieter (external link) (lodger oder subtenant) den Status eines licensees (external link), was ihm lediglich das Recht auf eine "angemessene" Kündigungsfrist einräumt. Der Mietzeitraum (Woche oder Monat) kann als Maßstab herangezogen werden, jedoch ist die genaue Auslegung von "angemessen" im Zweifelsfall gerichtlich zu klären. Abgesehen davon ist kein Gerichtsbeschss nötig, um den Untermieter "vor die Tür zu setzen".

6.3. Immobilienerwerb

Beim Erwerb von Immobilien ist zwischen den gesetzlichen Bestimmungen in England, Wales, Nordirland und Schottland zu unterscheiden. Die Bestimmungen in den drei erstgenannten Landesteilen sind einheitlich. Anders verhält es sich hingegen in Schottland. Folgende Gemeinamkeiten gelten für alle Landesteile. Vor dem Aufnehmen einer Hypothek (external link) (mortgage) sollte man sich verschiedene Angebote einholen (decision in principle) und sich auf diese Art und Weise einen Überblick über die verschiedenen Konditionen und die max. Höhe des Darlehens (loan) verschaffen. Neben den monatlichen Raten zur Rückzahlung des Darlehens fallen weitere Kosten (external link) an. Konkret handelt es sich um eine 10%ige Anzahlung auf den Kaufpreis (deposit), Anwaltskosten (solicitor's fees), Gutachterkosten (surveyor's fees), Versicherungskosten (mortgage protection insurance, life assurance, home insurance) und Stempelsteuer (external link) (stamp duty land tax, kurz SDLT). Nachdem man sich über die Kosten bzw. das eigene Budget im Klaren ist, kann es an die Suche gehen. Anhand von Immobilienbörsen wie propertyfinder.com (external link), FindaProperty.com (external link), HotProperty.co.uk (external link), rightmove.co.uk (external link) und s1homes.com (external link) sowie den Aushängen in den Schaufenstern der Makler (estate agent) kann man sich schnell einen Überblick verschaffen. Aufgrund der aktuell hohen Immobilienpreise wurden verschiedene Programme ins Leben gerufen, um auch Personen mit niedrigem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Details sind in den Unterabschnitten erläutert.

6.3.1. England, Wales, Nordirland

Der Kaufprozess in England, Wales und Nordirland ist auf den Seiten The buying process (external link) und Buying a home (external link) ausführlich dargestellt und läuft wie folgt. Zunächst werden in Frage kommende Immobilien besichtigt (external link) (viewing). Sagte einem ein Objekt in England oder Wales zu, so bittet man den Verkäufer um das Home Information Pack (external link) (HIP). In Nordirland sollte man nach einem Energy Performance Certificate (external link) (EPC) fragen. Mit der Abgabe eines Angebotes (external link) (offer subject to contract and survey) bekundet man sein Interesse. Nimmt der Makler das Angebot an, so wird ein booking deposit fällig. Nun sollte man seinen Anwalt (solicitor) kontaktieren, um ihn über die Transaktion zu informieren und ihm die Daten des estate agents mitzuteilen. Als nächstes gilt es, eine mortgage abzuschließen. Um sich zu versichern, dass das Objekt den geliehenen Betrag wert ist, lässt der Kreditgeber (lender) ein Gutachten (external link) (valuation report) anfertigen. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen. Der Report gibt keine Auskunft über den Zustand der Immobilie. Daher empfiehlt es sich, eigens ein Gutachten (external link) über den Zustand und evtl. notwendige Reparaturen in Auftrag zu geben. Dabei ist zwischen dem homebuyer's report, der sich eher auf den generellen Zustand und sichtbare Mängel beschränkt, und dem ausführlicheren structural survey zu unterscheiden. Nachdem das Darlehen bewilligt ist und der Anwalt den Kaufvertrag (external link), die Grundbucheinträge (external link) (Land Registry (external link) in England und Wales, Land & Property Services (external link) in Nordirland) geprüft und mit dem Bauamt (Planning Department, Planning Office) Rücksprache gehalten hat, kommt es schließlich zur Vertragsunterzeichnung. Mit der Unterschrift wird der Vertrag rechtskräftig und eine 10%ige Anzahlung abzgl. dem booking deposit fällig. An einem später vereinbarten Termin wird der Kauf abgeschlossen. Der Makler erhält den Scheck über die Höhe der mortgage und der Käufer die Schlüssel zum Haus. Im Rahmen des HomeBuy Direct Scheme (external link) kann in England ein zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden, so dass sich die Höhe der mortgage verringert. Weiterhin gibt es das Rent to HomeBuy Scheme (external link). Im Rahmen dieses Programms kann eine Immobilie günstig gemietet werden (max. 80% des Marktpreises), um nebenbei Geld für eine Anzahlung mit Hinblick auf einen späteren Kauf zu sparen. Daneben besteht die Möglichkeit, zunächst nur einen Teil der Immobilie zu erwerben. Der Eigenanteil ist durch eine mortgage zu finanzieren und kann jederzeit aufgestockt werden. Für den Fremdanteil ist Miete zu entrichten. In England wurde hierzu das New Build HomeBuy Scheme (external link) und in Nordirland das Co-Ownership Scheme, über welches die Seiten Buying with co-ownership (external link) und Co-Ownership Housing (external link) informieren, aufgelegt. In Wales gibt es das Homebuy Scheme (external link), welches ebenfalls den Teilerwerb ermöglicht und von einer Housing Association verwaltet wird. Für den Fremdanteil ist keine Miete zu entrichten, jedoch ist beim Verkauf ein entsprechender Anteil des Erlöses an die Housing Association abzuführen.

6.3.2. Schottland

Der Kaufprozess in Schottland ist auf den Seiten Overview of the buying process in Scotland (external link) und Buying a home (external link) beschrieben und läuft wie folgt ab. Zunächst werden in Frage kommende Immobilien besichtigt (external link) (viewing). Sagt einem ein Objekt zu, so bittet man den Verkäufer um einen Home Report (external link). Sofern die Immobilie nicht bereits vor dem 1.12.2008 im Angebot war oder erstmalig zum Verkauf steht, muss der Verkäufer dem Anliegen nachkommen. Anschließend sollte man sich an einen Anwalt (solicitor) wenden, damit Interesse bekundet (to note interest) und ein Angebot (offer) abgegeben werden kann. Nach Annahme des Angebotes ist eine Hypothek (mortgage) zu arrangieren. Um sich zu versichern, dass das Objekt den geliehenen Betrag wert ist, verlässt sich der Kreditgeber (lender) entweder auf den im Home Report genannten Wert (valuation) oder lässt ein gesondertes Gutachten (external link) (valuation report) anfertigen. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen. Zusätzlich zum Home Report kann auch der Käufer ein Gutachten (external link) über den Zustand und evtl. notwendige Reparaturen in Auftrag zu geben. Dabei ist zwischen dem homebuyer's report, der sich eher auf den generellen Zustand und sichtbare Mängel beschränkt, und dem ausführlicheren structural survey zu unterscheiden. Nach Annahme des Angebots durch den Verkäufer stimmen die Anwälte beider Seiten die genauen Konditionen ab (concluding missives). Dies umfasst unter anderem die Prüfung der Grundbucheinträge (external link) (Registers of Scotland) sowie der Daten beim Bauamt (Planning Authority). Nach Abschluss der verschiedenen Prüfungen und Zustimmung durch den Käufer wird die Transaktion rechtskrätig und ist zu einem späteren Zeitpunkt (entry date) zu vollziehen. Am vereinbarten Termin wird der Kaufpreis durch den Anwalt gezahlt und die Umschreibung auf den Käufer vorgenommen. In schottland besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Shared Ownership (external link) zunächst nur einen Teil der Immobilie zu erwerben. Der Eigenanteil ist durch eine mortgage zu finanzieren und kann jederzeit aufgestockt werden. Für den Fremdanteil ist Miete zu entrichten. Anders verhält es sich bei Shared Equity Scheme (external link). Für den Fremdanteil ist keine Miete zu entrichten, jedoch ist beim Verkauf ein entsprechender Anteil des Erlöses abzuführen.

6.4. Nebenkosten

An Nebenkosten (utility bills) fallen Abgaben für Gas, Wasser, Strom und Telefon an. Außerdem ist Gemeindesteuer, die u. a. die Kosten für die Müllabfuhr abdeckt, zu entrichten. Nähere Informationen können den in der Tabelle genannten Verweisen entnommen werden.

NordirlandSchottlandEnglandWales
StromNIE energy (external link)
Gasfirmus energy (external link)
Phoenix Natural Gas (external link)
Wassernorthern ireland water (external link)water industry commission for scotland (external link)Consumer Council for Water (external link)
Telefon/Internet/TV


In England (external link), Wales (external link) und Schottland (external link) wird die Abgabe als Council Tax und in Nordirland (external link) als Rates bezeichnet. Grundlage für die Berechnung der Council Tax bildet eine Staffelung (valution bands), die sich am Wert der Immobilie orientiert und je nach Landesteil unterschiedlich ist. Zur Berechnung der Rates ist der Wert der Immobilie mit der aktuellen Regional and District Rate (external link) zu multiplizieren. Beim Abschließen eines Mietvertrages sollte geklärt werden, wer für die Gemeindesteuer aufkommt. Entfällt diese Pflicht auf den Mieter, so hat er die zuständige Behörde über Ein- und Auszug zu informieren. Der Betrieb eines Radios ist kostenfrei. Im Gegensatz dazu bedarf es zum Fernsehen einer TV License. Die Lizenz muss jährlich erneuert werden und kostet £139.50. Hierüber gibt die Interseite TV Licensing (external link) detailliert Auskunft.

7. Bank- und Finanzwesen

Es gibt kein einheitliches Vorgehen, um ein Bankkonto (bank account, current account) zu eröffnen. Eine generelle Vorgehensweise sowie weitere Einzelheiten sind im Abschnitt 8 in den allgemeinen Anmerkungen zum Vereinigten Königreich und zu Irland beschrieben. Auslandsüberweisungen per Internet sind bei HSBC (external link), Halifax (external link), Bank of Scotland (external link) und NatWest (external link) möglich. Andere Kreditinstitute bieten diesen Service mitunter per Telefon-Banking oder in der Filiale an. Bis zur Kontoeröffnung können Rechnungen bar im Postamt (external link) bezahlt werden. Länderspezifische Informationen zum Bank- und Finanzwesen können der Seite Moneymadeclear (external link) entnommen werden.

8. Arbeitsrecht

Die Bestandteile des Arbeitsvertrages (external link) (employment contract) sind gesetzlich festgelegt. Die Probezeit (probationary period) beträgt normalerweise 3-6 Monate. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (external link) beträgt 37 bis 40 Stunden. Maximal erlaubt (external link) sind 48 Stunden. Der Urlaubsanspruch (external link) (annual leave) muss mindestens 24 Tage umfassen. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohn ist vom Alter abhänging und ist auf National Minimum Wage (external link) ausführlich dargestellt. Wer länger als 3 Tage (inkl. Wochenende und Feiertage) krank ist, hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (external link) (Statutory Sick Pay (SSP)), welches durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Die gesetzliche Kündigungsfrist (external link) (notice period) für Arbeitnehmer beträgt eine Woche. Kündigungen durch den Arbeitgeber unterliegen einer längeren Frist.

Betriebszugehörigkeitgesetzliche Kündigungsfrist
1 Monat - 2 Jahre1 Woche
2 - 12 Jahre1 Woche für jedes vollendete Jahr
über 12 Jahre12 Wochen


Die Vorgaben, die der Gesetzgeber bzgl. Urlaub, Krankheit und Kündigung macht, werden vielfach durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ergänzt wobei die Höhe der Ansprüche normalerweise mit der Beschäftigungsdauer steigt. In allen Belangen des Arbeitsleben ist die Benachteiligung (external link) (discrimination) aufgrund von Alter (age), Geschlecht (gender), Nationalität/Herkunft (race, colour, ethnic background, nationality), Familienstand (marital status), Behinderung (disability), sexuellen Vorlieben (sexual orientation ) und Glauben (religion or belief) ist gesetzlich verboten. Detaillierte Angaben enthalten die Seiten der Equality and Human Rights Commission (external link), Equality Commission for Nothern Ireland (external link), Equality (external link) und Acas (external link) (Advisory, Conciliation and Arbitration Service). Weitere Auskünfte über das britische Arbeitsrecht können der Seite Emloyment (external link) entnommen werden.

9. Sozial- und Gesundheitssystem

In England, Wales und Schottland liegt das Sozialsystem im Verantwortungsbereichs des Department for Work and Pensions (external link) (DWP), welches vor Ort durch Jobcentres (external link) vertreten ist. Die Auflistung Benefits and financial support (external link) informiert über die verschiedenen Angebote und Leistungen. In Nordirland ist die Social Security Agency (external link), die vor Ort durch Social Security Offices (external link) vertreten ist, zuständig. Angebote und Leistungen können der Überischt A to Z benefits (external link) sowie der Leaflet list (external link) entnommen werden.

9.1. NI-Nummer

Die Integration in das britische Sozialsystem erfolgt durch die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number, kurz NI mumber). Dazu kann neben dem örtlichen Jobcentre Plus (external link) (in England, Wales und Schottland) bzw. Social Security Office (external link) (in Nordirland) auch die National Insurance registration helpline (external link) kontaktiert werden. Zunächst wird man zu einem Evidence of identity interview eingeladen. Zweck des Gesprächs ist der Nachweis der Identität, das Ausfüllen des Antragsformulars sowie einige Fragen zum persönlichen Hintergrund. Nach erfolgreichem Interview wird der Versand der NI number card veranlasst. Detaillierte Informationen zu England, Wales und Schottland enthält die Seite Applying for a National Insurance number (external link). Weitere Hinweise zu Nordirland finden sich im Dokument Applying for a National Insurnace (NI) number (external link).

9.2. Sozialversicherungsbeiträge

Her Majesty's Revenue & Customs (external link) (HMRC) ist für die Einziehung und Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge (National Insurance Contributions) verantwortlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge, wobei letzterer für die Einbehaltung zuständig ist. Bei Angestellten (employed) werden wöchentliche Bruttoeinkünfte zwischen £105 und £770 werden mit 11% besteuert. Arbeitnehmer, die mehr als £770 pro Woche verdienen, zahlen 11% auf das Einkommen bis £770 und 1% für den Rest. Im Gegensatz zu Deutschland sind Selbständige (self-employed) ebenfalls beitragspflichtig. Details über Beitragssätze und Freibeträge können der Seite National Insurance (external link) entnommen werden.

9.3. Sozialleistungen

Die Sozialversicherung deckt unter anderem folgende Leistungen ab.

LeistungEngland, Wales, SchottlandNordirland
ArbeitslosengeldJobseeker's Allowance (external link)Jobseeker's Allowance (external link)
KrankengeldStatutory Sick Pay (external link) (SSP)
Employment and Support Allowance (external link) (ESA)
Statutory Sick Pay (external link) (SSP)
Employment and Support Allowance (external link) (ESA)
BerufsunfälleIndustrial Injuries Disablement Benefit (accidents) (external link)Industrial Injuries Disablement Benefit (external link)
BerufskrankheitenIndustrial Injuries Disablement Benefit (diseases and deafness) (external link)Industrial Injuries Disablement Benefit (external link)
MutterschaftsgeldStatutory Maternity Pay (external link) (SMP)Statutory Maternity Pay (external link) (SMP)
KindergeldChild Benefit, Tax Credits (external link)Child Benefit (external link)
Child Tax Credit (external link)
RenteState Pension (external link)State Retirement Pension (external link)


Bei einem längerem oder dauerhaftem Aufenthalt empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung (external link) (personal pension). Zunächst sollte man jedoch prüfen, ob man eine Rentenversicherung über den Arbeitgeber (external link) (personal pension through employer) abschließen kann, welche in den meisten Fällen bezuschusst wird. Hintergrund ist, dass derartige Angebote meistens bezuschusst werden (staff discount) oder eine Zusatzleistung (benefit) zum Gehalt darstellen.

9.4. Gesundheitssystem

EU-Angehörige, die im Vereinigten Königreich Arbeit suchen, sowie Personen, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben, haben Anspruch auf kostenlose medizinische Betreuung durch den National Health Hervice (NHS). Der NHS besteht aus 4 Unterorganisation, die jeweils für England (external link), Schottland (external link), Wales (external link) und Nordirland (external link) zuständig sind, und finanziert sich aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Krankenversicherungsbeiträge nach deutschem Vorbild gibt es nicht. Der Hausarzt (external link) wird mit General Practitioner (GP) bezeichnet. Die Praxis muss im selben Verwaltungsgebiet liegen in dem man wohnt. Der Begriff Verwaltungsgebiet bezieht sich in England auf Primary Care Trusts (external link) (PCTs), in Schottland auf NHS Boards (external link), in Wales auf Local Health Boards (external link) und in Nordirland auf Health Boards (external link). Vor dem ersten Arztbesuch ist zunächst eine Registrierung als Patient (external link) erforderlich. Im Vorfeld sollte man sich telefonisch erkundigen, ob noch neue Patienten aufgenommen werden und welche Dokumente zur Anmeldung, genauergesagt zum Nachweis von Adresse und Identität, mitzubringen sind. Mit den Unterlagen wird man in der Arztpraxis vorstellig und füllt das Formular GMS1 (external link) (Family doctor services registration) aus. Als Nachweis wird eine NHS medical card (external link) zugestellt. Nach Erhalt der Karte kann man schließlich einen Termin vereinbaren. Manche NHS-Ärzte praktizieren gleichzeitig auch privat. Daher sollte man deutlich machen, ob man als NHS-Patient oder Privatpatient behandelt werden möchte. Organisatorisch kommt ein Lotsensystem zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Patienten zunächst vom GP untersucht und behandelt werden und bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt bzw. ein Krankenhaus erfolgt. Im Falle eines Arztwechsels wird eine neue NHS-Karte ausgestellt. Verordnete Medikamente (prescriptions), Zahnbehandlungen (dental treatment) und weitere Leistungen sind mitunter gebührenpflichtig. Im Bedarfsfall von ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen wird man zunächst auf eine Warteliste gesetzt. Sofern keine Auslandskrankenversicherung besteht empfiehlt sich zur Verkürzung der Wartezeiten (Behandlung als Privatpatient) der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, z. B. bei BUPA (external link), PruHealth (external link), Axa PPP Healthcare' (external link) oder HSA (external link). Sofern nicht enthalten, empfiehlt sich mitunter der Abschluss einer Versicherung für Zahnbehandlungen (dental insurance). Die European Health Insurance Card (siehe Abschnitt 10.2. im Dokument "Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland") kann im Internet unter Application For European Health Insurance Card (EHIC) (external link) kostenfrei und unter Angabe der National Insurance Number beantragt werden.

10. Steuersystem

Das britische Finanzamt heißt HM Revenue & Customs (external link) (HMRC) und ist für das Steuersystem (external link) (tax system) verantwortlich. Vor Ort ist es durch HMRC Enquiry Centres (external link) präsent. Der Standardsatz für die Mehrwertsteuer (external link) (Value Added Tax = VAT) beträgt 15%. Auf bestimmte Waren und Dienstleistungen wird keine MwSt. oder ein verringerter Satz von 5% erhoben. Im Fall von Privatpersonen erstreckt sich das Steuerjahr vom 6. April bis zum 5. April des folgenden Jahres. Wer sich mindestens 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres oder durchschnittlich 91 Tage bezogen auf max. 4 Steuerjahre im Vereinigten Königreich aufhält, gilt im Sinne des Steuerrechts als ansässig (external link). Bei Angestellten wird die Lohnsteuer (income tax) im Pay As You Earn (PAYE)-Verfahren direkt vom Verdienst abgezogen.

10.1. Arbeitsaufnahme und Jobwechsel

Der Steuerkennziffer (external link) (PAYE code) wird von HMRC vergeben und enthält Informationen zu Freibeträgen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Höhe der Lohnsteuer berechnen.

10.1.1. Arbeitsaufnahme

Wenn man zum ersten Mal im Vereinigten Königreich arbeitet, ist zunächst das Formular P46 (external link) (Employee without a Form P45) auszufüllen. Das Feld mit der National Insurance Number ist freizulassen, jedoch sollte eine NI number umgehend beantragt werden (siehe Abschnitt 9.1.). Der Arbeitgeber leitet das Formular an die HMRC weiter und erhält daraufhin den PAYE Code. Der Arbeitnehmer wird anhand der PAYE Coding Notice (external link) über die Steuernummer die ihm zustehenden Freibeträge (tax-free allowances) informiert.

10.1.2. Jobwechsel

Hat man bereits im Vereinigten Königreich gearbeitet, so ist das vom letzten Arbeitgeber am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellte P45 (external link) (Details of employee leaving work) einzureichen. Auf dem Formular sind PAYE Code, Gehaltssumme und die bis dato gezahlten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge eingetragen, so dass es dem neuen Arbeitgerber möglich ist, die monatlichen Abzüge zu berechnen.

10.1.3. Emergency Tax

Ist dem Arbeitgeber kein P45 und kein P46 zugegangen oder sind die Daten unvollständig, so erhält er von den Finanzbehörden einen Emergency Tax Code (external link). Diese Kennziffer setzt sich aus den ersten 3 Ziffern des Grundfreibetrages (Personal Allowance), gleichzeitig die einzige Vergünstigung in dieser Steuerklasse, gefolgt vom Buchstaben L zusammen. Für das aktuelle Jahr lautet die Kennziffer 603L.

10.2. Beispielrechnung

Grundlegende Informationen zur Einkommensbesteuerung enthält die Seite Income Tax - the basics (external link). Jeder Person steht im Steuerjahr 2009/10 ein Freibetrag (external link) (Personal Allowance) von £6.475 zu. Für Einküfte aus Erwerbstätigkeit gelten folgende Steuersätze.

BezeichnungSteuersatzEinkommensgrenze
Basic Rate20%£0 - 37.400
Higher Rate40%über £37.400


Beispiel: Ein Alleinstehender bezieht ein Jahresgehalt von £45.000. Nach Abzug des Freibetrags von £6.475 bleiben £38.525 an zu versteuerndem Einkommen. Davon werden die ersten £37.400 mit 20% besteuert (= £7.480) und die verbleibenden £1.125 mit 40% (=£450). Die gesamte Einkommensteuer für das Jahr beträgt somit £7.480 + £450 = £7.930.

Der UK PAYE Tax Calculator 2009 (external link) ermöglicht einen Brutto-/Nettovergleich. Zinseinkünfte (external link) (savings income) werden dem Erwerbseinkommen nach Abzug aller Vergünstigungen (allowances) hinzugerechnet und sind entsprechend eben genannter Tabelle zu versteuern. Da Zinsen vor der Auszahlung im Quellensteuerverfahren direkt mit 20% besteuert werden, ist eine gesonderte Abgabe von 20% nur zu entrichten, wenn der Gesamtbetrag im Bereich der Higher Rate liegt. Dividenden (external link) (dividends) werden gesondert besteuert.

10.3. Jahreswechsel

Am Ende des Steuerjahres stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Jahresübersicht namens P60 (external link) (End of Year Certificate) aus. Aufgrund der Einfachheit des Steuersystems kann man sich als Angestellter selbst ausrechnen, ob zuviel Steuern gezahlt wurden. Daher ist eine Steuererklärung (tax return) nicht zwingend erforderlich. Wenn man dennoch glaubt, dass sie notwendig ist, sollte man das Income Tax Office (external link) kontaktieren, um die notwendigen Formulare für das Self Assessment (external link) anzufordern. Abhängig von den persönlichen Umständen erhält man entweder das 4seitige SA200 (external link) (Short Tax Return) oder das längere SA100 (external link) (Individual Tax Return). Nach Bearbeitung der Unterlagen wir dem Antragsteller das SA300 (external link) (Self Assessment Statement) zugeschickt. Weitere Informationen und Hinweise sind auf der Seite Self Assessment: Tax Return Forms, Notes and Helpsheets available to view or download (external link) zu finden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, zuviel gezahlte National Insurance-Beiträge zurückzufordern (external link). Der Antrag ist formlos per Brief unter Beifügung entsprechender Nachweise an die HMRC zu stellen. Wenn sich die Steuerfreibeträge (tax-free allowances) im nächsten Steuerjahr ändern, so verschickt HMRC im Januar das PAYE Coding Notice (external link), um darüber zu informieren.

11. Wahlen

Ausländische EU-Bürger dürfen bei Europa- und Kommunalwahlen abstimmen. Voraussetzung ist die Eintragung in das
Wählerverzeichnis (Electoral Register) bei lokalen Behörden. Mitunter werden die dort eingetragenen Daten im Rahmen von Kredit- bzw. Darlehensanträgen (credit bzw. loan applications) zur Überprüfung der Adresse bzw. der Verweildauer am aktuellen Wohnsitz verwendet. Informationen zum Vereinigten Königreich können der Seite About my vote (external link) entnommen werden. Konkret ist zwischen Nordirland und den übrigen Landesteilen zu unterscheiden.

11.1. England, Wales, Schottland

Die Electoral Registration Offices der local councils (external link) gewähren Einsicht in das Verzeichnis führen jährlich eine Erhebung (annual canvass) zur Feststellung der Wahlberechtigten durch. Diesbzgl. wird jedem Haushalt zwischen August und November ein registration form zugeschickt. Jeder Haushalt ist gesetzlich verpflichtet, das Formular ausgefüllt zurückzuschicken. Dies gilt auch dann, wenn sich die Daten im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert haben. Ein aktualisiertes Wählerverzeichnig wird jedes Jahr am 1. Dezember veröffentlicht. Darüber hinaus kann man sich jederzeit im Zuge der rolling registration in das Verzeichnis aufnehmen bzw. bestehende Einträge ändern lassen (z. B. nach einem Umzug). Aktualisierungen werden monatlich vorgenommen und veröffenlicht. Vor der Wahl wird eine Wahlbenachrichtigungskarte (polling card) mit Angaben zum Wahllokal (polling station) verschickt. Alternativ zur persönlichen Stimmabgabe kann Briefwahl (external link) (postal vote) beantragt werden. Einzelheiten können auf der Seite Registering to vote (external link) und Voting at an election (external link) nachgelesen werden.

11.2. Nordirland

Jeder Bürger, der äter als 16 Jahre ist seit mind. 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Nordirland hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich ins Wählerverzeichnis einzutragen. Die Absicht, an einer Wahl teilzunehmen oder nicht, ist dabei unerheblich. Die Eintragung ist anhand des Electoral Registration Form (external link) vorzunehmen. Ebenso ist es zum Ändern bestehender Daten, z. B. nach einem Umzug, zu verwenden. Das Verzeichnis wird jeweils zum 1. Dezember veröffentlich. Aktualisierungen (updates) werden am 1. Werktag eines jeden Monats publiziert. Die persönliche Einsichtnahme ist im Electoral Office Headquarter sowie im Area Electoral Office möglich. Vor der Wahl wird eine Wahlbenachrichtigungskarte (polling card) mit Angaben zum Wahllokal (polling station) verschickt. Briefwahl (external link) (postal vote) ist in bestimmten Fällen (Krankheit, berufsbedingt verhindert, ...) auf Antrag möglich. Genaue Einzelheiten können auf den Seiten des Electoral Office for Northern Ireland (external link) nachgelesen werden.

12. Bildungssystem

Grundlage des Bildungssystems (external link) ist ein einheitlicher Lehrplan (Curriculum), der auch verschiedene Prüfungen (assessments) festlegt. Hierbei ist zwischen Schottland (external link) sowie den übrigen Landesteilen England, Wales und Nordirland (external link) zu unterscheiden. Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren haben Anspruch auf kostenlose Früherziehung (external link) (childcare, nursery) im Umfang von 12,5 Wochenstunden und 38 Wochen pro Jahr. In Schottland entsprechen die Lerninhalte entsprechen dem 3 to 5 curriculum (external link). In den übrigen Landesteilen kommt wird gemäß der Foundation Stage (external link) unterrichtet. Die Schulpflicht (external link) (school attendance) beginnt mit dem 5. und endet mit dem 16. Lebensjahr. Zwar herrscht freie Schulwahl, jedoch gelten gleichzeitig die Aufnahmebedingungen (external link) (admission criteria) der jeweiligen Schule. Staatliche Schulen sind abgesehen von Kosten für Schulbücher und Uniformen kostenfrei. Die Einschulung in eine Primary School erfolgt im Alter von 4-5 Jahren. Die Lerninhalte in England, Wales und Nordirland orientieren sich an den Key Stages 1 & 2 (external link). In Schottland kommt der 5 to 14 curriculum (external link) zur Anwendung. Im Alter von 11-12 Jahren erfolgt der Wechsel an eine Secondary School. In Schottland erfolgt der Unterricht anhand des bereits genannten 5 to 14 curriculum und im Rest des Landes anhand der Key Stages 3 & 4 (external link). Der erfolgreiche Abschluss wird in England, Nordirland und Wales mit dem GCSE (external link) (General Certificate of Secondary Education) und in Schottland mit den Standard Grades (external link) bescheinigt. Anschließend (external link) besteht die Möglichkeit, direkt eine Arbeit aufzunehmen, eine Ausbildung (Apprenticeship) zu beginnen, eine Fach- bzw. Oberschule (College bzw. Sixth Form) zu besuchen oder eine Hochschullaufbahn (external link) (University bzw. Higher Education) einzuschlagen. Weitergehende Informationen zur Berufsausbildung in Schottland (external link) sowie in England, Wales und Nordirland (external link) können den eben genannten Verweisen entnommen werden. Gleiches gilt für den weiterführenden Schulbesuch in Schottland (external link) sowie in den übrigen Landesteilen (external link). Der Besuch einer Hochschule ist normalerweise von zentralen oder örtlichen Zulassungsbeschränkunngen (external link) (entrance requirements und application procedure) abhängig und wird finanziell (external link) sowie durch verschiedene hochschulinterne Programme bzw. Stipendien (scholarships) gefördert. Insgesamt gibt es eine Fülle von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen (external link). In England, Nordirland und Wales sind Transparenz und Vergleichbarkeit (external link) durch das National Qualifications Framework (NQF) und das Framework for Higher Education Qualifications (FHEQ) gegeben. In Schottland gibt es das Scottish Credit and Qualifications Framework (external link) (SCQF).

13. Das Vereinigte Königreich verlassen

Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen wird man die Rückkehr nach Deutschland oder den Umzug in ein anderes Land mitunter ähnlich erleben, wie den erstmaligen Weggang, vielleicht sogar als ein Art Kulturschock. Einziger Unterschied ist, dass es nicht das erste Mal ist und man somit in etwa weiß, was einen erwartet und was es alles zu erledigen und zu beachten gilt.

13.1. Steuer- und Sozialsystem

Das Verlassen des Landes ist dem Tax Office mitzuteilen. Evtl. steht einem eine Steuerrückzahlung (external link) (tax refund) zu. Eine entsprechende Prüfung ist anhand des Formulars P85 (external link) (Leaving the United Kingdom) oder P85(S) (external link) (Leaving the United Kingdom on completion of assignment) zu beantragen. Zwecks Anrechnung der im Vereinigten Königreich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge sowie Versicherungs- und Beschäftigungszeiten sollte man vor der Abreise mit dem Formular CA3916 (external link) die Bescheinigungen E301 und E104 beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung sowie des letztes P60 (external link) beizufügen. Ausführliche Information können der Seite National Insurance Contributions, Retirement Pension Forecasts and advice for those abroad (external link) entnommen werden.

13.2. Autoüberführung

Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist in England, Schottland und Wales der Driver Vehicle Licensing Agency (external link) (DVLA) und in Nordirland der Driver and Vehicle Agency (external link) (DVA) zu melden. Abschnitt 11 (V5C/4) des Vehicle Registration Certificate (external link) (V5C) ist auszufüllen und an die DV(L)A zurückzuschicken. Der restliche Teil des V5C verbleibt beim Wagenhalter. Nach Erhalt der Unterlagen stellt die DV(L)A ein Certificate of Permanent Export (V561) aus. Die genaue Verfahrensweise ist in den Dokumenten Taking a vehicle out of the UK both temporarily or permanently (external link) und Exporting Vehicles (external link) sowie den Merkblättern Taking a Vehicle out of the Country (V526 (external link)) und (V526 (NI) (external link)) beschrieben. Details zum Schadensfreiheitsrabatt (no claims bonus) und zur Anzahl der bisherigen Schadensfälle (claims) sollte man sich vor der Ausreise schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen, da sie beim Abschließen einer neuen Versicherung relevant sein könnten.

13.3. (Haus)Tiere mitnehmen

Ansprechpartner bzgl. England und Wales ist das Department for Environment, Food & Rural Affairs (external link) (Defra). In Schottland ist das Scottish Government (external link) und in Nordirland das Department of Agriculture and Rural Development (external link) (DARD) zuständig. Für Hunde und Katzen gilt bereits im Abschnitt 5 beschriebene PET Scheme, diesmal jedoch umgekehrt. Eine detaillierte Beschreibung enthält die Seite Taking your pets abroad (external link).

13.4. Weitere Stellen benachrichtigen

Je nach Lebenssituation sind evtl. noch weitere Stellen zu unterrichten, z. B. Vermieter, Telefon-/Internetanbieter, Banken, Versicherungen etc. Konten und Verträge, die man beibehalten möchte, z. B. bei Banken und Versicherungen, sollte man sich für die Bearbeitung per Internet freischalten lassen, so dass man derartige Geschäfte auch bequem aus der Ferne abwickeln kann. Weiterhin sollte man sich überlegen, was mit dem Hausrat geschehen soll.

13.5. Beratungsangebote

Verschiedene Einrichtungen beraten zum Thema Rückkehr nach Deutschland. Konkret handelt es sich um das Raphaels-Werk (external link), die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (external link) (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und die Evangelische Auslandsberatung e.V. (external link)

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