Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich
Table of contents
1. Vorwort
Folgende Angaben beziehen sich ausschließlich auf das Vereinigte Königreich, wo ich mich zuerst beworben habe. Zwar hatte ich ein Vorstellungsgespräch in Form einer Videokonferenz und war an mehreren Jobs bzw. Gesprächen dicht dran, letztendlich hat es aber dann in
Irland, wo ich momentan lebe und arbeite, geklappt. Im Vereinigten Königreich war ich nie wohnhaft oder beschäftigt, jedoch habe ich mich während der Bewerbungsphase ausführlich über die das Land informiert. Diese Einzelheiten sowie Dinge, die ich im Laufe der Zeit in Erfahrung gebracht habe, sind im folgenden Text niedergeschrieben.
2. Kurzüberblick
Das
Vereinigte Königreich
(
United Kingdom, kurz
UK) hat ca. 60 Millionen Einwohner, besteht aus den Landesteilen
England
,
Schottland
(
Scotland),
Wales
und
Nordirland
(
Northern Ireland) und ist Vollmitglied der Europäischen Union (EU).
Verwaltungstechnisch
ist England in 9
Regionen
unterteilt. Die Region
Greater London
stellt einen Sonderfall dar und gliedert sich in die
City of London
, die
City of Westminster
sowie 31
boroughs
(Bezirke). Die übrigen Regionen sind in 35
counties
(Grafschaften), 40
unitary authorithies
(Mischform aus Gemeinde und Grafschaft, d. h.
counties mit nur einem
district, in etwa mit kreisfreien Städten vergleichbar) und 6
metropolitan counties
untergliedert.
Counties sind weiter in
districts
(Bezirke bzw. Gemeinden) aufgeteilt. Wales ist in 22
unitary authorities
untergliedert, die aufgrund ihrer Größe bzw. Geschichte unterschiedlich bezeichnet werden. So gibt es 3
cities (Städte), 10
county boroughs (Grafschaftsbezirke) und 9
counties (Grafschaften). Schottland ist in 32
unitary authorities
aufgeteilt. Nordirland besteht aus 26
districts
, die jeweils den Status einer
unitary authority besitzen. Die
Isle of Man
und die
Kanalinseln
(
Channel Islands), die aus
Guernsey
und
Jersey
bestehen, unterstehen als
Kronbesitz
der britischen Krone, gehören jedoch weder zum
United Kingdom noch zur EU. Sie haben eigene Rechtssysteme, werden jedoch im Bereich Verteidigung und internationale Beziehungen von der britischen Regierung vertreten. Weiterhin gibt es die
britischen Überseegebiete
. Amtssprache ist Englisch. In einigen Regionen werden jedoch auch Dialekte gesprochen. So spricht man in Wales auch
walisisch
(
Welsh bzw.
Cymraeg) und im schottischen Hochland (
Scottish Highlands), auf den schottischen Inseln (
Scottish Islands) und in Nordirland auch gälisch (
Gàidhlig
bzw.
Gaeilge
). Die
Deutsche Botschaft
befindet sich in London und ist mit einem Konsulat in Edinburgh vertreten. Die
Britische Botschaft
befindet sich in Berlin und unterhält Konsulate in Düsseldorf und München. Aufgrund der
Greenwich Mean Time (GMT) ist es in
Kontinentaleuropa
und Malta immer eine Stunde später als zur gleichen Zeit in Großbritannien und Nordirland. Die Vorwahl von Deutschland ins Vereinigten Königreich lautet 0044, die Vorwahl nach Deutschland 0049. Im Anschluss daran fällt die Null in der Ortsvorwahl weg und es folgt der restliche Teil der Telefonnummer. Die kostenlose Notrufnummer für Polizei (
police), Feuerwehr (
fire brigade) und Krankenwagen (
ambulance) ist 999. Das
Pfund Sterling
(£) besteht aus hat 100 Pence (p) und ist die britische Währungseinheit. Neben der
Bank of England
dürfen auch verschiedene Geldinstitute in
Schottland
und
Nordirland
Geldscheine drucken. Die
Isle of Man
sowie die Kanalinseln
Guernsey
und
Jersey
haben ihre eigenen Münzen und Geldscheine. Im Alltag begegnen einem folgende Maße bzw. Einheiten.
| Länge | Gewicht | Hohlmaße
|
| 1 inch (in.) = 2,54 cm | 1 ounce (oz.) = 28,35 g | 1 gill (gl.) = 0,142 Liter
|
| 1 foot (ft.) = 30,48 cm | 1 pound (lb.) = 453,6 g | 1 pint (pt.) = 0,586 Liter
|
| 1 yard (yd.) = 91,44 cm | 1 stone (st.) = 6,35 kg | 1 quart (qt.) = 1,136 Liter
|
| 1 mile (mi.) = 1,609 km | 1 quarter (qt.) = 12,7 kg | 1 gallon (gal.) = 4,586 Liter
|
| 1 hundredweight (cwt.) = 50,8 kg |
|
| 1 ton (t.) = 1.016 kg | |
Im Vereinigten Königreich kennt man folgende
Feiertage
(
Bank Holidays). Die Netzspannung der dreipoligen Steckdosen (
three pin plugs) beträgt 240 Volt Wechselstrom. Mitgebrachte Elektrogeräte können problemlos betrieben werden, es wird jedoch ein Adapter benötigt.
The National Recognition Information Centre for the United Kingdom
(
UK NARIC) ist für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Eine Übersicht von Berufen, die durch Berufsverbäde reguliert sind (
regulated professions), enthält die Seiten
Regulated professions
und
Regulated professional titles or designatory letters
. Der Zugverkehr in England, Schottland und Wales wird von
National Rail
sowie verschiedenen
regionalen Anbietern
(
train operating companies) abgewickelt. Der Busverkehr ist dezentral organisiert. Neben großen Busunternehmen wie
First Group
,
Arriva
,
Stagecoach
,
National Express
,
megabus
und
Citylink
obliegt er einer großen Zahl von regionalen Anbietern (
private operators). Informationen zum öffentlichem Nahverkehr in London können der Seite
Transport for London
entnommen werden. In Nordirland liegt der gesamte ÖPNV in der Hand von
Translink
. Die
aiport guides
enhalten eine Übersicht sowie Informationen zu allen Flughäfen. Das Portal
transportdirect.info
vereint die Daten verschiedener Anbieter und eignet sich somit hervorragend zur Reiseplanung. Das
Serviceangebot der Post
ist umfangreicher als in Deutschland. Neben den üblichen Brief- und Paketdienstleistungen ist es möglich,
Rechnungen zu bezahlen
,
Geld zu transferieren
und
Vehichle Tax zu zahlen
. Kostenlose und unabhängige Beratung zu verschiedenen Themen wird in England und Wales von
Citizens Advice
, in Schottland von
Citizens Advice Scotland
und in Nordirland vom
Citizens Advice Bureau
angeboten. Alle drei Organisationen unterhalten Büros in verschiedenen Städten und habe ihre Informationen im
Adviceguide
gebündelt. Darüber hinaus sind die Seiten
Directgov
,
onlineNI
,
The Scottish Government
,
Welsh Assembly Government
,
Living in Britain
,
Deutsche in London
samt dem
angegliederten Forum
sowie die Internetauftritte der
British-German Association
, des
German Advice Centre
(Deutsche Sozialberatungsstelle), des
British Council
, der
ConsumerLine
sowie von
EURES
und der
Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit lesenswert. Weitere Informationen enthält die Broschüre
Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich
, die
Liste deutschsprachiger Ärzte in London und Michael Schuberts Bericht
Meine fünf Jahre in England
.
3. Einreise und Arbeitsaufnahme
Dieser Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf EU-Angehörige. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Bürger der "alten EU-Staaten" handelt oder ob sie aus Ländern kommen, die im Zuge der Osterweiterungen Mitglied wurden. Die
Isle of Man und die Kanalinseln (
Channel Islands) haben eigene Rechtssyteme, die an dieser Stelle nicht weiter beschrieben sind.
3.1. "Alte EU-Staaten"
Bürger aus Staaten, die bereits vor der Osterweiterung EU-Mitglied waren, benötigen zur Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis (
identitiy card) oder Reisepass (
passport). Anschließend kann man sich das Aufenthaltsrecht (
right of residence) offiziell bestätigen lassen und ein
registration certificate
beantragen. Hierzu ist das
Form EEA1 - Application for a registration certificate
auszufüllen. Nach 5jährigem Aufenthalt kann man sich auf Antrag (
Form EEA3
) den ständigen Wohnsitz (
permanent residence) schriftlich bestätigen lassen. In Sachen Arbeitsaufnahme gibt es keine Beschränkungen.
3.2. Erste EU-Osterweiterung
Bürger aus Staaten, die mit der 1. Osterweiterung EU-Mitglied wurden, dürfen frei einreisen. EU-Angehörige aus Polen, Litauen, Estland, Lettland, Slovenien, Ungarn, der Tschechischen Republik sowie der Slowakei, die länger als 1 Monat im Vereinigten Königreich arbeiten wollen, müssen sich im Rahmen des
Worker Registration Scheme
registrieren. Nach 12 Monaten legaler Arbeit ist man von der Registrierungspflicht befreit und kann, wie im
Abschnitt 3.1. beschrieben, ein
registration certificate und später eine Bestätigung über den ständigen Wohnsitz beantragen.
3.3. Zweite EU-Osterweiterung
Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens dürfen frei einreisen, benötigen jedoch eine Genehmigung, um im Vereinigten Königreich zu arbeiten. Dabei ist zwischen der
Accession Worker Card
, dem
Seasonal Agricultural Workers Scheme
(
SAWS), dem
Sector Based Scheme
(
SBS) und dem
Points assessment for highly skilled people
zu unterscheiden. Weitergehende Information enthält die Seite
Bulgarian and Romanian nationals
.
3.4. Einbürgerung
Nach mehrjährigem Aufenthalt im Vereinigten Königreich kann die Einbürgerung (
naturalisation), d.h. die britische Staatsbürgerschaft, beantragt werden. Staatsangehörigkeiten anderer Länder bleiben hiervon
unberührt
. Da die deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in ein anderes EU-Land beibehalten werden kann (siehe
Abschnitt 9.3. im Dokument "Vorbereitungen in Deutschland"), ist eine doppelte Staatsbürgerschaft (
dual citizenship) möglich. Lebenspartner (
civil partner) und Ehepartner (
spouse) britischer Staatsangehöriger müssen mind. 3 Jahre ansässig sein, alle anderen Personen mind. 5 Jahre. Neben verschiedenen einzureichenden Unterlagen ist ein
einwandfreier Leumund
(
good character requirement), ein Nachweis über
ausreichende Sprach- und Landeskenntnisse
und ein Nachweis über die entrichtete
Gebühr
erforderlich. Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann die Einbürgerung mit dem
Form AN: Application for naturalisation as a British citizen
beantragt werden. Ist der Antrag erfolgreich, so erhält man eine Einladung zu einer
Einbürgerungsfeierlichkeit
(
citizenship ceremony). Das
Certificate of British citizenship wird nach dem Treueeid gegenüber Königin Elisabeth II. (
oath bzw.
affirmation of allegiance) und Gelöbnis (
pledge) gegenüber dem britischen Staat ausgehändigt. Mit diesem Dokument kann man schließlich einen
britischen Pass
beantragen. Detaillierte Informationen können im
Guide AN: Naturalisation as a British citizen - A guide for applicants
sowie auf den Seiten
Can I be naturalised as a British citizen?
und
How do I apply for British citizenship or another form of British nationality?
nachgelesen werden.
4. Auto
Generelle Informationen finden sich im
Abschnitt 6 in den generellen Anmerkungen zum Vereinigten Königreich und zu Irland. Bei der Mitnahme eines deutschen Autos ist zu bedenken, dass der Wagen umgerüstet werden muss, um überhaupt zugelassen zu werden. Dieses Unterfangen hat seinen Preis und will daher überlegt sein. Mitunter ist man mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens besser beraten. Ansprechpartner für die Zulassung in England, Schottland und Wales ist die
Driver Vehicle Licensing Agency
(
DVLA), die mit
DVLA Local Offices
vor Ort präsent ist. In Nordirland ist die
Driver and Vehicle Agency
(
DVA), welche
Local Vehicle Licensing Offices
unterhält, zuständig.
4.1. Überführung
Dieser Abschnitt basiert auf den Beschreibungen
Registering an imported vehicle
,
Vehicle Importing
sowie
V100(NI) - Registering And Licensing Your Motor Vehicle
und bezieht sich auf den Import eines Fahrzeuges, wo sich das Lenkrad auf der linken Seite befindet (
left-hand drive vehicle). Zunächst ist zwischen dem Alter des Autos zu unterscheiden.
4.1.1. Autos älter als 10 Jahre
Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, können direkt zugelassen werden (siehe
Abschnitt 4.1.3.).
4.1.2. Autos jünger als 10 Jahre
Ist das Fahrzeug jünger als 10 Jahre, so ist nachzuweisen, dass es dem
Vehicle Type Approval
entspricht und für den Linksverkehr geeignet ist. Mit letzterem ist die Umrüstung der Scheinwerfer, so dass sie nach linksunten strahlen, der Umbau der Nebelschlussleuchte nach rechts oder in die Mitte, die Umrüstung des Tachos zur Geschwindigkeitsanzeige in Meilen und Kilometer und das Anbringen von Seitenblinkern gemeint. Dies ist durch ein Zertifikat glaubhaft zu machen, welches von der
Vehicle Certification Agency
(
VCA) im Rahmen des
Mutual Recognition Process
ausgestellt wird und mit der
Application For British National Type Approval Cars
zu beantragen ist. Beim Nachweis der Fahrzeugdaten gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Variante besteht im
European Certificate of Conformity (EU-Konformitätserklärung), welches beim Fahrzeugkauf als Begleitpapier mitgeliefert wird. Im Bedarfsfall kann es von der deutschen Niederlassung des Herstellers angefordert werden. Die zweite Variante stellen die deutschen Zulassungspapiere (
registration documents) in Kombination mit einem
Commission Notice Letter, der von der britischen Niederlassung des Herstellers ausgestellt wird, dar. Umbauten sind durch Quittungen der Autowerkstatt nachzuweisen. Nach Erhalt des Zertifikats kann die Zulassung vorgenommen werden.
4.1.3. Zulassung
Für Neuwagen ist der Antrag (
application form)
V55/4 und für Gebrauchtwagen der Vordruck
V55/5 auszufüllen. Weiterhin ist
Zulassungsgebühr
(
Vehicle first registration fee) zu entrichten. Adresse und Identität können durch verschiedene Dokumente glaubhaft gemacht werden. Genaue Details enthalten die Seiten
How to register your vehicle and identity checks
und
Identity Checking
. Weiterhin ist
Kfz-Steuer
(
Vehicle Tax) zu entrichten. Als Bestätigung erhält man eine
Vehicle Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringende Plakette. Der Abschluss einer
Kfz-Versicherung
(
Motor Insurance) ist durch ein Zertifikat ein Versicherungszertifikat (
Certificate of Motor Insurance) nachzuweisen und sollte zunächst auf die Fahrgestell-Nr. (
chassis number) abgeschlossen werden. Weiterhin sind die deutschen Zulassungspapiere (
registration documents), ein Nachweis über den Fahrzeugkauf (üblicherweise die Rechnung) und, wenn das Kfz nicht älter 10 Jahre ist, das
VCA Certificate als Nachweise des
Vehicle Type Approval
(siehe vorhergehenden Abschitt) vorzulegen. Auch die erforderlichen
HM Revenue and Customs-Formulare
sind einzureichen. Wenn das Kfz jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000 km gefahren ist, ist das Formular
VAT415
auszufüllen. Andernfalls ist der Vordruck
VAT414
zu komplettieren. Ab einem bestimmten Alter muss das Fahrzeug von offizieller Stelle überprüft und ein entsprechender Nachweis erbracht werden. PKWs, die älter als
drei
(in England, Schottland und Wales) bzw.
vier
Jahre (in Nordirland) sind, sind im Rahmen des
MOT test
(
MOT =
Ministry of Transport) bzw. des
Vehicle Testing
begutachten zu lassen. Der Test wird normalerweise nur mit
MOT bezeichnet, ist mit dem TÜV vergleichbar und darf in England, Schottland und Wales nur von einer
approved MOT garage (geprüften Autowerkstatt)
durchgeführt
werden. In Nordirland wird der
Vehicle Test
in speziellen
Test Centre
vorgenommen. Das Testergebnis wird im
MOT certificate
vermerkt. Das Erstellen des Fahrzeugscheins (
Vehicle Registration Certificate
(
V5C)) kann bis zu 6 Wochen dauern. Daher stellt die
DVLA
bzw.
DVA
zunächst ein
Number Plate Authorisation Certificate (V948)
aus, so dass die
Nummernschilder
von einem
registered number plate supplier
angefertigt werden können.
4.1.4. Abmeldung in Deutschland
Nach Erhalt der britischen Kennzeichen muss das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet werden. Dies kann über die Botschaft oder die deutsche Zulassungsste erfolgen. Genaue Informationen sind bei der Deutschen Botschaft auf der Seite
Ummeldung von Kraftfahrzeugen in Großbritannien und Abmeldung bei den deutschen Behörden nachzulesen.
4.2. Neuwagenkauf
Der Neuwagen wird normalerweise vom Händler bei der
DVLA
bzw.
DVA
angemeldet (
registered) und versteuert (
taxed). Der Vorgang läuft wie in
How to register your vehicle and identity checks
und
Taxing a Newly Purchased Vehicle - Brand New
beschrieben ab. Einzig Adresse und Identität (siehe eben genannte Dokumente) sowie der Abschluss einer
Kfz-Versicherung
(
Motor Insurance) sind vom Käufer nachzuweisen. Wird der Wagen nicht vom Händler angemeldet und versteuert, so ist dies wie folgt "auf eigene Faust" vorzunehmen. Zunächst ist der Antrag (
application form)
V55/4 auszufüllen und
Zulassungsgebühr
(
Vehicle first registration fee) sowie
Kfz-Steuer
(
Vehicle Tax) zu entrichten. Als Bestätigung erhält man eine
Vehicle Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringende Plakette. Adresse und Identität sind wie bereits erwähnt nachzuweisen. Der Abschluss einer
Kfz-Versicherung
(
Motor Insurance) ist durch ein Versicherungszertifikat (
Certificate of Motor Insurance) zu bescheinigen und sollte vorest auf die Fahrgestell-Nr. (
chassis number) erfolgen. Außerdem ist ein Nachweis über das
Vehicle Type Approval
, üblicherweise durch das in den Fahrzeugpapieren enthaltene
European Certificate of Conformity (EU-Konformitätserklärung), vorzulegen. Details zum Fahrzeugschein und zu den Nummernschildern (
number plates) sind im
Abschnitt 4.1.3. erläutert.
4.3. Gebrauchtwagenkauf
Die
Art und Weise
, wie die
DVLA
über den Kauf eines Gebrauchtwagen zu informieren ist, hängt von der Art der Fahrzeugpapiere (
registration documents) ab. Dabei ist zwischen dem
Registration Document
(
V5) und dem im Januar 2004 eingeführten
Vehicle Registration Certificate
(
V5C) zu unterscheiden. Weil das
V5 seit dem 1.7.2005 nicht mehr gültig ist, wird an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen. Die
DVA
akzeptiert ohnehin nur das
V5C. Dort ist der mit
new keeper or new name/new address details bezeichnete Abschnitt 6 vom Verkäufer auszufüllen. Abschnitt 8 ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Der Verkäufer hat die
DV(L)A durch Einschicken der Unterlagen über den neuen Besitzer zu informieren und den verbleibenden grünen Abschnitt, der mit
V5C/2 bezeichnet ist, ausgefüllt an den Käufer zu übergeben. Anhand der eingeschickten Unterlagen wird ein neues
Registration Certificate ausgestellt und an den Käufer geschickt. Dies kann 2 - 4 Wochen dauern, weshalb das alte
V5C/2 noch 2 Monate gültig ist, so dass der Wagen
versteuert
(
taxed) werden kann. Hierzu werden
verschiedene Unterlagen
benötigt. Neben dem
V5C/2 ist das in Postfilialen oder bei der DV(L)A erhältliche Formular
V10
bzw.
V10 (NI)
(
Application for a vehicle licence) erforderlich. Weiterhin ist ein Versicherungszertifikat (
Certificate of Motor Insurance) als Nachweis einer abgeschlossenen
Kfz-Versicherung
(
Motor Insurance) vorzulegen. Wenn das Kfz älter als 3 Jahre (in England, Schottland und Wales) bzw. 4 Jahre (in Nordirland) ist, muss ein
MOT certificate
vorgelegt werden. Details zum
MOT sind in
Abschnitt 4.1.3. erläutert. Als Bestätigung erhält man eine
Vehicle Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringende Plakette.
5. (Haus)Tiere mitnehmen
Generelle Informationen finden sich im
Abschnitt 6 im Dokument "Vorbereitungen in Deutschland". Ansprechpartner bzgl. England und Wales ist das
Department for Environment, Food & Rural Affairs
(
Defra). In Schottland ist das
Scottish Government
und in Nordirland das
Department of Agriculture and Rural Development
(
DARD) zuständig. Folgende Anmerkungen beziehen sich ausschließlich auf die Einfuhr aus anderen EU-Staaten.
Vögel
(
pet birds),
Nagetiere (rodents) und Hauskaninchen (pet rabbits)
sowie
Reptilien und Amphibien
dürfen ohne weiteres eingeführt werden. Bei der Einfuhr von
Hunden und Katzen
kommt das
Pet Travel Scheme
(
PETS) zur Anwendung. Davon ausgenommen sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, deren Import
verboten
ist. Im Rahmen von
PETS ist dem Tier zunächst ein nach ISO 11784 oder Anhang A gemäß ISO 11785 spezifizierter
Mikrochip einzupflanzen
. Danach ist es gegen
Impfung gegen Tollwut
(
rabies) zu impfen. Die Wirksamkeit ist durch einen
Bluttest auf Tollwut-Antikörper
(
rabies neutralising antibody titre), der in einem
von der EU anerkannten Labor
(
EU-approved laboratory) durchzuführen ist, nachzuweisen. Die eben genannten Schritte sind im EU-Heimtierausweis (
pet passport) zu
dokumentieren
. Die Einfuhr kann frühestens 6 Monate nach dem bestandenem Bluttest erfolgen. Bei der Planung ist zu beachten, dass nur bestimmte Routen und Transportunternehmen (
PETS routes and transport companies
) zugelassen sind. 24 - 48 Stunden vor der Ausreise ist das Tier gegen Zecken (
ticks) und Bandwürmer (
tapeworms)
zu impfen
. Wenn die Bestimmungen des
PETS nicht erfüllt sind, ist zunächst eine
6monatige Quarantäne
erforderlich. In Großbritannien gibt es keine Hundesteuer nach deutschem Vorbild, wohl aber in Nordirland. Ansprechpartner zum Erwerb einer
dog license, welche £5 pro Jahr kostet, ist die zuständige
Gemeindeverwaltung
(
local council).
6. Wohnungssuche
Generelle Informationen finden sich im
Abschnitt 7 in Dokument "Generelles zum Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland". Bis man eine eigene Unterkunft gefunden hat, empfiehlt sich die Unterkunft in einer Herberge (
hostel) oder einer Pension (
bed & breakfast). Eine Vielzahl von Angeboten enthalten die Seiten
hosteluk.com
,
The Bed and Breakfast Directory
und
Stayin Britain
.
6.1. Wohnungsmarkt
Der Wohnungsmarkt ist sehr flexibel. Wohnraum wird in den meisten Fällen voll möbliert vermietet, so dass der Aufwand geringer ist als bei einem Umzug innerhalb Deutschlands. Anzeigen findet man auf den Seiten
propertyfinder.com
,
FindaProperty.com
,
HotProperty.co.uk
,
rightmove.co.uk
,
s1homes.com
,
sspc.co.uk
,
spareroom.co.uk
,
gumtree.com
und
moveflat.com
. Lokalzeitungen (
newspapers) sowie schwarze Bretter (
notice boards) beim Arbeitgeber, in Supermärkten oder Universitäten enthalten ebenfalls entsprechende Angebote. Bei Vertragsabschluss ist die Vorauszahlung einer Monatsmiete sowie die Hinterlegung einer Kaution (
deposit) üblich.
6.2. Mietrecht
Beim Mietrecht ist zwischen verschiedenen Vertragsarten für England, Wales, Schottland und Nordirland zu unterscheiden. Gleichzeitig gibt es Gemeinsamkeiten. Die Dauer eines Mietvertrages (
tenancy agreement) kann von vornherein festgelegt sein (
fixed term) oder sich fortlaufend über einen bestimmten Zeitraum, z. B. eine Woche oder einen Monat, erstrecken (
periodic). Sofern nicht anders erwähnt sind mündliche und schriftliche Abmachungen gleichermaßen gültig. Der Vermieter ist verpflichtet, Gasanlagen einmal jährlich von einem beim
CORGI
(
Council for Registered Gas Installers) registrierten Installateur kontrollieren zu lassen (
safety check) und dem Mieter einen entsprechenden Nachweis auszuhändigen. Die Kündigung wird mit
notice to quit bezeichnet. Vor Vertragsablauf kann nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aus besonderem Grund, z. B. Vertragsbruch, gekündigt werden. Andernfalls gelten die nachfolgend beschriebenen Vorschriften zur ordentlichen Kündigung. Mieter ohne gerichtliche Anordnung (
court order,
possession order) "vor die Tür zu setzen" (
illegal eviction) bzw. sie dahingehend zu belästigen oder zu bedrohen (
harassment) ist bis auf wenige Ausnahmen bei Untervermietungen ein strafbares Vergehen (
criminal offence). Entsprechende Beschwerden sind bei den örtlichen Behörden, genauergesagt beim
Tenancy Relations Officer,
Housing Department,
Environmental Health Department oder
Housing Aid Centre einzureichen. Ist die gerichtiche Anordnung
absolute oder
outright, so hat der Mieterdie Räumlichkeiten zum angegebenen Datum zu verlassen. Ist die Anordnung
suspended, so hat der Mieter bestimmte Auflagen zu erfüllen. Wird der Anordnung nicht nachgekommen, so kann der Vermieter Räumungklage einreichen einreichen.
6.2.1. England und Wales
Private Vermieter können sich auf freiwilliger Basis von den örtlichen Behörden (
Housing Department oder
Environmental Health Department) akkreditieren lassen (
Landlord Accreditation
). Die Anerkennung bezieht sich auf den Zustand der Einrichtungsgegenstände bzw. Räumlichkeiten als auch auf die Abwicklung der mit der Vermietung einhergehenden Aufgaben. Weitere Informationen können dem Informationsblatt
Landlord Accreditation
und der Internetseite des
Accredidation Network UK
(
ANUK) entnommen werden. Rechtlich gesehen wird zwischen
Regulated Tenancies,
Assured Shorthold Tenancies,
Assured Tenancies sowie Untermieten unterschieden. Wird die Miete wöchentlich gezahlt, so hat der Vermieter ein
Rent Book auszustellen. Informationen zum Verhalten bei Belästigung bzw. Bedrohung durch den Vermieter können dem Ratgeber
My Landlord wants me out - protection against harassment and illegal eviction
sowie der Seite
What counts as harassment
entnommen werden. Weiterführende Informationen zum Mietrecht enthalten die Seiten
Shelter
(bzgl. England) und
Shelter Cymru
(bzgl. Wales) bereit.
6.2.1.1. Regulated und Assured Tenancies
Bei Verträgen, die vor dem 15.1.1989 abgeschlossenen wurden, handelt es sich um
Regulated Tenancies
. Detaillierte Informationen enthält die
gleichnamige Broschüre
.
Assured Tenancies
liegen bei Vertagsabschluss zwischen 15.1.1989 und 27.2.1997 vor. Weitere Details können der Broschüre
Assured and assured shorthold tenancies: A guide for tenants
entnommen werden.
6.2.1.2. Assured Shorthold Tenancies
Bei Verträgen, die am oder nach dem 28.2.1997 geschlossen wurden, handelt es um
Assured Shorthold Tenancies
. Kautionen (
deposits) sind im Rahmen des
Tenancy Deposit Scheme
, welches im Auftrag der Regierung von 3 Organisationen (
mydeposits.co.uk
,
Dispute Service
,
Deposit Protection Service
) unterhalten wird, geschützt bzw. werden entsprechend verwaltet. Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kaution hat der Vermieter nähere Angaben zu machen, z. B. Verwendung der Kaution, Abwicklung der Rückzahlung, Schlichtung von Streitigkeiten (
disputes). Zum Mietende wird der zwischen den Parteien vereinbarte Betrag binnen 10 Tagen an den Mieter erstattet. Bei
Streitigkeiten 
vermittelt der
Alternative Dispute Resolution (
ADR)
Service. Mieter haben ein Anrecht auf eine schriftliche Bestätigung (
written statement) des Mietverhältnisses. Nach entsprechender Anfrage hat der Vermieter das Schriftstück binnen 28 Tagen anzufertigen. Die Kündigung durch den Vermieter bedarf der Schriftform und kann frühestens mit Ablauf des sechsten Monats unter Einhaltung einer 2monatigen Frist erfolgen. Bei einer
fixed term tenancy kann die Kündigung nur zum Vertragsende erfolgen. Eine
periodic tenancy kann jederzeit gekündigt werden. Zieht der Mieter daraufhin nicht aus, so kann der Vermieter
gerichtliche Schritte
einleiten (
eviction procedure). Der Mieter kann eine
periodic tenancy nur schriftlich und unter Einhaltung einer 4wöchigen Frist kündigen. Am Ende einer
fixed term tenancy kann er ausziehen oder zu den nachfolgend beschriebenen Konditionen wohnen bleiben. Ein ausgelaufener
fixed term Vertrag verlängert sich automatisch in eine
statutory periodic tenancy, wenn bei Vertragsende kein Anschlussvertrag (
replacement tenancy) vereinbart und nicht durch den Vermieter gekündigt wird. Die Bestimmungen und der Mietzeitraum (wöchentlich oder monatlich) sind dabei mit dem Vorvertrag identisch. Weitere Details sowie die Vorgehensweise zur Erwirkung einer gerichtlichen Anordnung können der Broschüre
Assured and assured shorthold tenancies: A guide for tenants
entnommen werden.
6.2.1.3. Untermiete
Beim Wohnen zur Untermiete (
lodger
,
subtenant
) ist zwischen verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden, welche letztendlich die genaue Vertragsart bestimmen. Die Angaben
excluded und
non-excluded beziehen sich auf das Zusammenwohnen mit dem Vermieter bzw. die gemeinsame Nutzung von Räumen wie z. B. Küche oder Bad. Abhängig davon, ob der Untermieter ungestörten Zugang (
exclusive possession) zu mind. einem Raum hat, liegt entweder eine
tenancy oder eine
licence vor.
| Vertragsart | gemeinsame Raumnutzung | ungestörter Zugang
|
| Non-excluded tenancy | nein | ja
|
| Non-excluded licence | nein | nein
|
| Excluded tenancy | ja | ja
|
| Excluded licence | ja | nein |
Eine
fixed term Absprache endet mit dem Ablauf der Mietdauer. Ein
periodic laufender Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Bei
non-excluded Absprachen (
tenancy und
licence) kann dem Untermieter nur schriftlich und unter Einhaltung einer 4wöchigen Frist gekündigt werden. Zieht er daraufhin nicht aus, kann der Mieter gerichtliche Schritte einleiten, um eine
court order zu erwirken. Kündigungen von
excluded Verträgen (
tenancy und
licence) können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Notwendigkeit einer gerichtlichen Anordnung, um den Untermieter "vor die Tür setzen zu können" entfällt. Lediglich bei der einzuhaltenden Frist gibt es Unterschiede. Bei einer
excluded tenancy ist der Mietzeitraum, z. B. eine Woche oder ein Monat, zu berücksichtigen. Im Falle einer
excluded license ist eine angemessene Frist (
reasonable notice) zu setzen. Der Mietzeitraum kann als Maßstab herangezogen werden, jedoch ist die genaue Auslegung von "angemessen" im Zweifelsfall gerichtlich zu klären. Weitergehende Informationen enthält der Ratgeber
Renting Rooms in Someone's Home: A Guide for People Renting from Resident Landlords
.
6.2.2. Schottland
Private Vermieter müssen sich im Rahmen der
Landlord Registration
einem
fit and proper person test
durch die örtlichen Behörden unterziehen. Für Immobilienmakler (
estate agents) ist die Registrierung freiwillig. Zwar ist es möglich, das Register
online abzufragen
, jedoch sind die Daten noch nicht vollständig, da das Register erst im April 2006 eingeführt wurde. Im Zweifelsfall sollte man sich daher an die örtlichen Behörden wenden. Daneben können sich private und gewerbliche Vermieter im Rahmen der
Landlord Accreditation Scotland
auf freiwilliger Basis prüfen und zertifizieren lassen. Die Anerkennung bezieht sich auf den Zustand der Einrichtungsgegenstände bzw. der Räumlichkeiten als auch auf die Abwicklung der mit der Vermietung einhergehenden Aufgaben. Rechtlich gesehen wird zwischen
Regulated Tenancies,
Short Assured Tenancies,
Assured Tenancies sowie Untermieten unterschieden. Bei wöchentlicher Mietzahlung hat der Vermieter ein
Rent Book auszustellen. Hinweise zum Verhalten bei Belästigung durch den Vermieter enthaten die Seiten
Illegal eviction
und
Protection Against Illegal Eviction and Harassment for Private Rented Sector Tenants
. Weiterführende Informationen zum Mietrecht enthalten die Seiten
Shelter
und
Better Renting Scotland
.
6.2.2.1. Regulated Tenancies
Regulated Tenancy beziehen sich auf Mietverträge, die vor dem 2.1.1989 abgeschlossen wurden und sind an dieser Stelle mangels Relevanz nicht näher erläutert. Weitergehende Informationen können auf den Seiten
Regulated Tenancies in Scotland
und
Tenancies that began before 1989
nachgelesen werden.
6.2.2.2. Short Assured Tenancies
Am oder nach dem 2.1.1989 abgeschlossene Verträge sind
Short assured tenancies
. Voraussetzung ist, dass der Vertragszeitraum mind. 6 Monate beträgt und der Vermieter vor Vertragsbeginn das Formular
AT5
ausstellt. Weitere Angaben sowie Details zur Kündigsfrist können dem
Abschnitt 6.2.2.4. entnommen werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter
gerichtlich Schritte
(
eviction procedure) einleiten.
6.2.2.3. Assured Tenancies
Eine
Assured tenancy
liegt vor, wenn dem Mieter vor Vertragsbeginn kein Formular
AT5
zugegangen ist oder der Mietzeitraum weniger als 6 Monate beträgt. Weitere Angaben sowie Details zu Kündigungsfristen können dem
Abschnitt 6.2.2.4. entnommen werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter
gerichtliche Schritte
(
eviction procedure) einleiten.
6.2.2.4. Gemeinsamkeiten Short Assured Tenancies und Assured Tenancies
Mieter haben ein Recht auf ein
written tenancy agreement. Das Mietverhältnis verlängert sich bei Vertragsende zu gleichen Konditionen sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine Partei fristgerecht gekündigt hat (
automatic renewal). Verträge mit einer Laufzeit von über 1 Jahr können sich jedoch nur für max. 1 Jahr verlängern. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vermieter hat eine 40tägige Kündigungsfrist einzuhalten, falls sich der Vertrag über über mehr als 4 Monate erstreckt. Bei einer kürzeren Laufzeit reduziert sich die Frist auf 28 Tage. Die vom Mieter einzuhaltenden Fristen sind in folgender Tabelle aufgeführt.
| Kündigungsfrist | Vertragsart | Laufzeit
|
| 28 Tage | Assured tenancies | monatlich fortlaufend oder kürzer
|
| Short assured tenancies | monatlich forlaufend nach Ablauf des Ursprungsvertrages
|
| 40 Tage | Assured tenancieslänger als 3 Monate
|
| Short assured tenancies | 6 Monate oder länger |
Weitere Details enthält die Seite
Assured Tenancies in Scotland
.
6.2.2.5. Untermiete
Für
Untermieter
(
lodger,
subtenant) gelten die Bestimmungen der
Common Law Tenancy
. Voraussetzung ist, dass der Untermieter ungestörten Zugang (
exclusive possession) zu mind. 1 Raum hat und sich sich andere Räume wie z. B. Küche oder Bad mit dem Vermieter teilt (
Resident Landlord
). Die Kündigung bedarf in diesem Fall stets der Schriftform. Falls sich der Mietvertrag über mehr als 1 Jahr erstreckt haben beide Parteien eine Frist von 40 Tagen einzuhalten. Andernfalls beträgt die Frist 28 Tage. Zieht der Mieter daraufhin nicht aus, so kann der Vermieter
gerichtliche Schritte
(
eviction procedure) einleiten. Hat der Untermieter keinen Raum für sich (
exclusive possession), so ist kein Gerichtsbeschluss nötig, um ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist "vor die Tür zu setzen". Weitere Details enthält die Seite
Renting from a Resident Landlord
.
6.2.3. Nordirland
In Nordirland wird zwischen
Protected Tenancies,
Other Tenancies sowie Untermieten unterschieden. Hinweise zum Verhalten bei Belästigung durch den Vermieter enthält die Seiten
Harassment by landlords
und
Illegal eviction
sowie der Ratgeber
Protection against harassment and illegal eviction
. Weiterführende Informationen zum Mietrecht enthält die Seite
housingadviceNI
.
6.2.3.1. Protected Tenancies
Mangels Relevanz sind
Protected Tenancies
an dieser Stelle nicht näher erläutert.
6.2.3.2. Other Tenancies
Bei
Other Tenancies
ist der Vermieter verpflichtet, ein
Rent Book
auszustellen. Bei Vertragsabschluss nach dem 1.4.2007 ergeben sich darüber hinaus mehrere Konsequenzen. Einerseits hat der Vermieter zusätzlich zum
Rent Book ein
tenancy statement
auszustellen. Für beide Dokumente gilt eine Frist von 28 Tagen. Andererseits beläuft sich die Mietdauer auf 6 Monate falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Am Ende einer
fixed term tenancy kann der Mieter ausziehen oder zu den nachfolgend beschriebenen Konditionen wohnen bleiben. Ein ausgelaufener
fixed term Vertrag verlängert sich automatisch in eine
statutory periodic tenancy, wenn bei Vertragsende kein Anschlussvertrag (
replacement tenancy) vereinbart und nicht durch den Vermieter gekündigt wird. Die Bestimmungen und der Mietzeitraum (wöchentlich oder monatlich) sind dabei mit dem Vorvertrag identisch. Beide Parteien können schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen kündigen.
fixed term tenancies können nur zum Vertragsende gekündigt werden. Bei
periodic tenancies ist dies jederzeit möglich. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter
gerichtliche Schritte
(
eviction procedure) einleiten.
6.2.3.3. Untermiete
Beim Zusammenwohnen mit dem Vermieter oder der gemeinsamen Nutzung von Räumen, z. B. Küche oder Bad, hat der
Untermieter
(
lodger oder
subtenant) den Status eines
licensees
, was ihm lediglich das Recht auf eine "angemessene" Kündigungsfrist einräumt. Der Mietzeitraum (Woche oder Monat) kann als Maßstab herangezogen werden, jedoch ist die genaue Auslegung von "angemessen" im Zweifelsfall gerichtlich zu klären. Abgesehen davon ist kein Gerichtsbeschss nötig, um den Untermieter "vor die Tür zu setzen".
6.3. Immobilienerwerb
Beim Erwerb von Immobilien ist zwischen den gesetzlichen Bestimmungen in England, Wales, Nordirland und Schottland zu unterscheiden. Die Bestimmungen in den drei erstgenannten Landesteilen sind einheitlich. Anders verhält es sich hingegen in Schottland. Folgende Gemeinamkeiten gelten für alle Landesteile. Vor dem Aufnehmen einer
Hypothek
(
mortgage) sollte man sich verschiedene Angebote einholen (
decision in principle) und sich auf diese Art und Weise einen Überblick über die verschiedenen Konditionen und die max. Höhe des Darlehens (
loan) verschaffen. Neben den monatlichen Raten zur Rückzahlung des Darlehens fallen
weitere Kosten
an. Konkret handelt es sich um eine 10%ige Anzahlung auf den Kaufpreis (
deposit), Anwaltskosten (
solicitor's fees), Gutachterkosten (
surveyor's fees), Versicherungskosten (
mortgage protection insurance,
life assurance,
home insurance) und
Stempelsteuer
(
stamp duty land tax, kurz
SDLT). Nachdem man sich über die Kosten bzw. das eigene Budget im Klaren ist, kann es an die Suche gehen. Anhand von Immobilienbörsen wie
propertyfinder.com
,
FindaProperty.com
,
HotProperty.co.uk
,
rightmove.co.uk
und
s1homes.com
sowie den Aushängen in den Schaufenstern der Makler (
estate agent) kann man sich schnell einen Überblick verschaffen. Aufgrund der aktuell hohen Immobilienpreise wurden verschiedene Programme ins Leben gerufen, um auch Personen mit niedrigem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Details sind in den Unterabschnitten erläutert.
6.3.1. England, Wales, Nordirland
Der Kaufprozess in England, Wales und Nordirland ist auf den Seiten
The buying process
und
Buying a home
ausführlich dargestellt und läuft wie folgt. Zunächst werden in Frage kommende Immobilien
besichtigt
(
viewing). Sagte einem ein Objekt in England oder Wales zu, so bittet man den Verkäufer um das
Home Information Pack
(
HIP). In Nordirland sollte man nach einem
Energy Performance Certificate
(
EPC) fragen. Mit der Abgabe eines
Angebotes
(
offer subject to contract and survey) bekundet man sein Interesse. Nimmt der Makler das Angebot an, so wird ein
booking deposit fällig. Nun sollte man seinen Anwalt (
solicitor) kontaktieren, um ihn über die Transaktion zu informieren und ihm die Daten des
estate agents mitzuteilen. Als nächstes gilt es, eine
mortgage abzuschließen. Um sich zu versichern, dass das Objekt den geliehenen Betrag wert ist, lässt der Kreditgeber (
lender) ein
Gutachten
(
valuation report) anfertigen. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen. Der Report gibt keine Auskunft über den Zustand der Immobilie. Daher empfiehlt es sich,
eigens ein Gutachten
über den Zustand und evtl. notwendige Reparaturen in Auftrag zu geben. Dabei ist zwischen dem
homebuyer's report, der sich eher auf den generellen Zustand und sichtbare Mängel beschränkt, und dem ausführlicheren
structural survey zu unterscheiden. Nachdem das Darlehen bewilligt ist und der Anwalt den
Kaufvertrag
, die
Grundbucheinträge
(
Land Registry
in England und Wales,
Land & Property Services
in Nordirland) geprüft und mit dem Bauamt (
Planning Department,
Planning Office) Rücksprache gehalten hat, kommt es schließlich zur Vertragsunterzeichnung. Mit der Unterschrift wird der Vertrag rechtskräftig und eine 10%ige Anzahlung abzgl. dem
booking deposit fällig. An einem später vereinbarten Termin wird der Kauf abgeschlossen. Der Makler erhält den Scheck über die Höhe der
mortgage und der Käufer die Schlüssel zum Haus. Im Rahmen des
HomeBuy Direct Scheme
kann in England ein zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden, so dass sich die Höhe der
mortgage verringert. Weiterhin gibt es das
Rent to HomeBuy Scheme
. Im Rahmen dieses Programms kann eine Immobilie günstig gemietet werden (max. 80% des Marktpreises), um nebenbei Geld für eine Anzahlung mit Hinblick auf einen späteren Kauf zu sparen. Daneben besteht die Möglichkeit, zunächst nur einen Teil der Immobilie zu erwerben. Der Eigenanteil ist durch eine
mortgage zu finanzieren und kann jederzeit aufgestockt werden. Für den Fremdanteil ist Miete zu entrichten. In England wurde hierzu das
New Build HomeBuy Scheme
und in Nordirland das
Co-Ownership Scheme, über welches die Seiten
Buying with co-ownership
und
Co-Ownership Housing
informieren, aufgelegt. In Wales gibt es das
Homebuy Scheme
, welches ebenfalls den Teilerwerb ermöglicht und von einer
Housing Association verwaltet wird. Für den Fremdanteil ist keine Miete zu entrichten, jedoch ist beim Verkauf ein entsprechender Anteil des Erlöses an die
Housing Association abzuführen.
6.3.2. Schottland
Der Kaufprozess in Schottland ist auf den Seiten
Overview of the buying process in Scotland
und
Buying a home
beschrieben und läuft wie folgt ab. Zunächst werden in Frage kommende Immobilien
besichtigt
(
viewing). Sagt einem ein Objekt zu, so bittet man den Verkäufer um einen
Home Report
. Sofern die Immobilie nicht bereits vor dem 1.12.2008 im Angebot war oder erstmalig zum Verkauf steht, muss der Verkäufer dem Anliegen nachkommen. Anschließend sollte man sich an einen Anwalt (
solicitor) wenden, damit Interesse bekundet (
to note interest) und ein Angebot (
offer) abgegeben werden kann. Nach Annahme des Angebotes ist eine Hypothek (
mortgage) zu arrangieren. Um sich zu versichern, dass das Objekt den geliehenen Betrag wert ist, verlässt sich der Kreditgeber (
lender) entweder auf den im
Home Report genannten Wert (
valuation) oder lässt ein gesondertes
Gutachten
(
valuation report) anfertigen. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen. Zusätzlich zum
Home Report kann auch der Käufer ein
Gutachten
über den Zustand und evtl. notwendige Reparaturen in Auftrag zu geben. Dabei ist zwischen dem
homebuyer's report, der sich eher auf den generellen Zustand und sichtbare Mängel beschränkt, und dem ausführlicheren
structural survey zu unterscheiden. Nach Annahme des Angebots durch den Verkäufer stimmen die Anwälte beider Seiten die genauen Konditionen ab (
concluding missives). Dies umfasst unter anderem die Prüfung der
Grundbucheinträge
(
Registers of Scotland) sowie der Daten beim Bauamt (
Planning Authority). Nach Abschluss der verschiedenen Prüfungen und Zustimmung durch den Käufer wird die Transaktion rechtskrätig und ist zu einem späteren Zeitpunkt (
entry date) zu vollziehen. Am vereinbarten Termin wird der Kaufpreis durch den Anwalt gezahlt und die Umschreibung auf den Käufer vorgenommen. In schottland besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer
Shared Ownership
zunächst nur einen Teil der Immobilie zu erwerben. Der Eigenanteil ist durch eine
mortgage zu finanzieren und kann jederzeit aufgestockt werden. Für den Fremdanteil ist Miete zu entrichten. Anders verhält es sich bei
Shared Equity Scheme
. Für den Fremdanteil ist keine Miete zu entrichten, jedoch ist beim Verkauf ein entsprechender Anteil des Erlöses abzuführen.
6.4. Nebenkosten
An Nebenkosten (
utility bills) fallen Abgaben für Gas, Wasser, Strom und Telefon an. Außerdem ist Gemeindesteuer, die u. a. die Kosten für die Müllabfuhr abdeckt, zu entrichten. Nähere Informationen können den in der Tabelle genannten Verweisen entnommen werden.
In
England
,
Wales
und
Schottland
wird die Abgabe als
Council Tax und in
Nordirland
als
Rates bezeichnet. Grundlage für die Berechnung der
Council Tax bildet eine Staffelung (
valution bands), die sich am Wert der Immobilie orientiert und je nach Landesteil unterschiedlich ist. Zur Berechnung der
Rates ist der Wert der Immobilie mit der aktuellen
Regional and District Rate
zu multiplizieren. Beim Abschließen eines Mietvertrages sollte geklärt werden, wer für die Gemeindesteuer aufkommt. Entfällt diese Pflicht auf den Mieter, so hat er die zuständige Behörde über Ein- und Auszug zu informieren. Der Betrieb eines Radios ist kostenfrei. Im Gegensatz dazu bedarf es zum Fernsehen einer
TV License. Die Lizenz muss jährlich erneuert werden und kostet £139.50. Hierüber gibt die Interseite
TV Licensing
detailliert Auskunft.
7. Bank- und Finanzwesen
Es gibt kein einheitliches Vorgehen, um ein Bankkonto (
bank account,
current account) zu eröffnen. Eine generelle Vorgehensweise sowie weitere Einzelheiten sind im
Abschnitt 8 in den allgemeinen Anmerkungen zum Vereinigten Königreich und zu Irland beschrieben. Auslandsüberweisungen per Internet sind bei
HSBC
,
Halifax
,
Bank of Scotland
und
NatWest
möglich. Andere Kreditinstitute bieten diesen Service mitunter per Telefon-Banking oder in der Filiale an. Bis zur Kontoeröffnung können Rechnungen
bar im Postamt
bezahlt werden. Länderspezifische Informationen zum Bank- und Finanzwesen können der Seite
Moneymadeclear
entnommen werden.
8. Arbeitsrecht
Die Bestandteile des
Arbeitsvertrages
(
employment contract) sind gesetzlich festgelegt. Die Probezeit (
probationary period) beträgt normalerweise 3-6 Monate. Die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit
beträgt 37 bis 40 Stunden.
Maximal erlaubt
sind 48 Stunden. Der
Urlaubsanspruch
(
annual leave) muss mindestens 24 Tage umfassen. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohn ist vom Alter abhänging und ist auf
National Minimum Wage
ausführlich dargestellt. Wer länger als 3 Tage (inkl. Wochenende und Feiertage) krank ist, hat Anspruch auf gesetzliches
Krankengeld
(
Statutory Sick Pay (SSP)), welches durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Die
gesetzliche Kündigungsfrist
(notice period) für Arbeitnehmer beträgt eine Woche. Kündigungen durch den Arbeitgeber unterliegen einer längeren Frist.
| Betriebszugehörigkeit | gesetzliche Kündigungsfrist
|
| 1 Monat - 2 Jahre | 1 Woche
|
| 2 - 12 Jahre | 1 Woche für jedes vollendete Jahr
|
| über 12 Jahre | 12 Wochen |
Die Vorgaben, die der Gesetzgeber bzgl. Urlaub, Krankheit und Kündigung macht, werden vielfach durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ergänzt wobei die Höhe der Ansprüche normalerweise mit der Beschäftigungsdauer steigt. In allen Belangen des Arbeitsleben ist die
Benachteiligung
(
discrimination) aufgrund von Alter (
age), Geschlecht (
gender), Nationalität/Herkunft (
race,
colour,
ethnic background,
nationality), Familienstand (
marital status), Behinderung (
disability), sexuellen Vorlieben (
sexual orientation ) und Glauben (
religion or belief) ist gesetzlich verboten. Detaillierte Angaben enthalten die Seiten der
Equality and Human Rights Commission
,
Equality Commission for Nothern Ireland
,
Equality
und
Acas
(
Advisory, Conciliation and Arbitration Service). Weitere Auskünfte über das britische Arbeitsrecht können der Seite
Emloyment
entnommen werden.
9. Sozial- und Gesundheitssystem
In England, Wales und Schottland liegt das Sozialsystem im Verantwortungsbereichs des
Department for Work and Pensions
(
DWP), welches vor Ort durch
Jobcentres
vertreten ist. Die Auflistung
Benefits and financial support
informiert über die verschiedenen Angebote und Leistungen. In Nordirland ist die
Social Security Agency
, die vor Ort durch
Social Security Offices
vertreten ist, zuständig. Angebote und Leistungen können der Überischt
A to Z benefits
sowie der
Leaflet list
entnommen werden.
9.1. NI-Nummer
Die Integration in das britische Sozialsystem erfolgt durch die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer (
National Insurance Number, kurz
NI mumber). Dazu kann neben dem örtlichen
Jobcentre Plus
(in England, Wales und Schottland) bzw.
Social Security Office
(in Nordirland) auch die
National Insurance registration helpline
kontaktiert werden. Zunächst wird man zu einem
Evidence of identity interview eingeladen. Zweck des Gesprächs ist der Nachweis der Identität, das Ausfüllen des Antragsformulars sowie einige Fragen zum persönlichen Hintergrund. Nach erfolgreichem Interview wird der Versand der
NI number card veranlasst. Detaillierte Informationen zu England, Wales und Schottland enthält die Seite
Applying for a National Insurance number
. Weitere Hinweise zu Nordirland finden sich im Dokument
Applying for a National Insurnace (NI) number
.
9.2. Sozialversicherungsbeiträge
Her Majesty's Revenue & Customs
(
HMRC) ist für die Einziehung und Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge (
National Insurance Contributions) verantwortlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge, wobei letzterer für die Einbehaltung zuständig ist. Bei Angestellten (
employed) werden wöchentliche Bruttoeinkünfte zwischen £105 und £770 werden mit 11% besteuert. Arbeitnehmer, die mehr als £770 pro Woche verdienen, zahlen 11% auf das Einkommen bis £770 und 1% für den Rest. Im Gegensatz zu Deutschland sind Selbständige (
self-employed) ebenfalls beitragspflichtig. Details über Beitragssätze und Freibeträge können der Seite
National Insurance
entnommen werden.
9.3. Sozialleistungen
Die Sozialversicherung deckt unter anderem folgende Leistungen ab.
Bei einem längerem oder dauerhaftem Aufenthalt empfiehlt sich der Abschluss einer
privaten Rentenversicherung
(
personal pension). Zunächst sollte man jedoch prüfen, ob man eine
Rentenversicherung über den Arbeitgeber
(
personal pension through employer) abschließen kann, welche in den meisten Fällen bezuschusst wird. Hintergrund ist, dass derartige Angebote meistens bezuschusst werden (
staff discount) oder eine Zusatzleistung (
benefit) zum Gehalt darstellen.
9.4. Gesundheitssystem
EU-Angehörige, die im Vereinigten Königreich Arbeit suchen, sowie Personen, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben, haben Anspruch auf kostenlose medizinische Betreuung durch den
National Health Hervice (
NHS). Der
NHS besteht aus 4 Unterorganisation, die jeweils für
England
,
Schottland
,
Wales
und
Nordirland
zuständig sind, und finanziert sich aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Krankenversicherungsbeiträge nach deutschem Vorbild gibt es nicht. Der
Hausarzt
wird mit
General Practitioner (
GP) bezeichnet. Die Praxis muss im selben Verwaltungsgebiet liegen in dem man wohnt. Der Begriff Verwaltungsgebiet bezieht sich in England auf
Primary Care Trusts
(
PCTs), in Schottland auf
NHS Boards
, in Wales auf
Local Health Boards
und in Nordirland auf
Health Boards
. Vor dem ersten Arztbesuch ist zunächst eine
Registrierung als Patient
erforderlich. Im Vorfeld sollte man sich telefonisch erkundigen, ob noch neue Patienten aufgenommen werden und welche Dokumente zur Anmeldung, genauergesagt zum Nachweis von Adresse und Identität, mitzubringen sind. Mit den Unterlagen wird man in der Arztpraxis vorstellig und füllt das Formular
GMS1
(
Family doctor services registration) aus. Als Nachweis wird eine
NHS medical card
zugestellt. Nach Erhalt der Karte kann man schließlich einen Termin vereinbaren. Manche
NHS-Ärzte praktizieren gleichzeitig auch privat. Daher sollte man deutlich machen, ob man als
NHS-Patient oder Privatpatient behandelt werden möchte. Organisatorisch kommt ein Lotsensystem zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Patienten zunächst vom
GP untersucht und behandelt werden und bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt bzw. ein Krankenhaus erfolgt. Im Falle eines Arztwechsels wird eine neue
NHS-Karte ausgestellt. Verordnete Medikamente (
prescriptions), Zahnbehandlungen (
dental treatment) und weitere Leistungen sind mitunter gebührenpflichtig. Im Bedarfsfall von ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen wird man zunächst auf eine Warteliste gesetzt. Sofern keine
Auslandskrankenversicherung besteht empfiehlt sich zur Verkürzung der Wartezeiten (Behandlung als Privatpatient) der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, z. B. bei
BUPA
,
PruHealth
,
Axa PPP Healthcare'
oder
HSA
. Sofern nicht enthalten, empfiehlt sich mitunter der Abschluss einer Versicherung für Zahnbehandlungen (
dental insurance). Die
European Health Insurance Card (siehe
Abschnitt 10.2. im Dokument "Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland") kann im Internet unter
Application For European Health Insurance Card (EHIC)
kostenfrei und unter Angabe der
National Insurance Number beantragt werden.
10. Steuersystem
Das britische Finanzamt heißt
HM Revenue & Customs
(
HMRC) und ist für das
Steuersystem
(
tax system) verantwortlich. Vor Ort ist es durch
HMRC Enquiry Centres
präsent. Der Standardsatz für die
Mehrwertsteuer
(
Value Added Tax = VAT) beträgt 15%. Auf bestimmte Waren und Dienstleistungen wird keine MwSt. oder ein verringerter Satz von 5% erhoben. Im Fall von Privatpersonen erstreckt sich das Steuerjahr vom 6. April bis zum 5. April des folgenden Jahres. Wer sich mindestens 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres oder durchschnittlich 91 Tage bezogen auf max. 4 Steuerjahre im Vereinigten Königreich aufhält, gilt im Sinne des Steuerrechts als
ansässig
. Bei Angestellten wird die Lohnsteuer (
income tax) im
Pay As You Earn (
PAYE)-Verfahren direkt vom Verdienst abgezogen.
10.1. Arbeitsaufnahme und Jobwechsel
Der
Steuerkennziffer
(
PAYE code) wird von
HMRC vergeben und enthält Informationen zu Freibeträgen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Höhe der Lohnsteuer berechnen.
10.1.1. Arbeitsaufnahme
Wenn man zum ersten Mal im Vereinigten Königreich arbeitet, ist zunächst das Formular
P46
(
Employee without a Form P45) auszufüllen. Das Feld mit der
National Insurance Number ist freizulassen, jedoch sollte eine
NI number umgehend beantragt werden (siehe
Abschnitt 9.1.). Der Arbeitgeber leitet das Formular an die
HMRC weiter und erhält daraufhin den
PAYE Code. Der Arbeitnehmer wird anhand der
PAYE Coding Notice
über die Steuernummer die ihm zustehenden Freibeträge (
tax-free allowances) informiert.
10.1.2. Jobwechsel
Hat man bereits im Vereinigten Königreich gearbeitet, so ist das vom letzten Arbeitgeber am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellte
P45
(
Details of employee leaving work) einzureichen. Auf dem Formular sind
PAYE Code, Gehaltssumme und die bis dato gezahlten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge eingetragen, so dass es dem neuen Arbeitgerber möglich ist, die monatlichen Abzüge zu berechnen.
10.1.3. Emergency Tax
Ist dem Arbeitgeber kein
P45 und kein
P46 zugegangen oder sind die Daten unvollständig, so erhält er von den Finanzbehörden einen
Emergency Tax Code
. Diese Kennziffer setzt sich aus den ersten 3 Ziffern des Grundfreibetrages (
Personal Allowance), gleichzeitig die einzige Vergünstigung in dieser Steuerklasse, gefolgt vom Buchstaben L zusammen. Für das aktuelle Jahr lautet die Kennziffer 603L.
10.2. Beispielrechnung
Grundlegende Informationen zur Einkommensbesteuerung enthält die Seite
Income Tax - the basics
. Jeder Person steht im Steuerjahr 2009/10 ein
Freibetrag
(
Personal Allowance) von £6.475 zu. Für Einküfte aus Erwerbstätigkeit gelten folgende Steuersätze.
| Bezeichnung | Steuersatz | Einkommensgrenze
|
| Basic Rate | 20% | £0 - 37.400
|
| Higher Rate | 40% | über £37.400 |
Beispiel: Ein Alleinstehender bezieht ein Jahresgehalt von £45.000. Nach Abzug des Freibetrags von £6.475 bleiben £38.525 an zu versteuerndem Einkommen. Davon werden die ersten £37.400 mit 20% besteuert (= £7.480) und die verbleibenden £1.125 mit 40% (=£450). Die gesamte Einkommensteuer für das Jahr beträgt somit £7.480 + £450 = £7.930.
Der
UK PAYE Tax Calculator 2009
ermöglicht einen Brutto-/Nettovergleich.
Zinseinkünfte
(
savings income) werden dem Erwerbseinkommen nach Abzug aller Vergünstigungen (
allowances) hinzugerechnet und sind entsprechend eben genannter Tabelle zu versteuern. Da Zinsen vor der Auszahlung im Quellensteuerverfahren direkt mit 20% besteuert werden, ist eine gesonderte Abgabe von 20% nur zu entrichten, wenn der Gesamtbetrag im Bereich der
Higher Rate liegt.
Dividenden
(
dividends) werden gesondert besteuert.
10.3. Jahreswechsel
Am Ende des Steuerjahres stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Jahresübersicht namens
P60
(
End of Year Certificate) aus. Aufgrund der Einfachheit des Steuersystems kann man sich als Angestellter selbst ausrechnen, ob zuviel Steuern gezahlt wurden. Daher ist eine Steuererklärung (
tax return) nicht zwingend erforderlich. Wenn man dennoch glaubt, dass sie notwendig ist, sollte man das
Income Tax Office
kontaktieren, um die notwendigen Formulare für das
Self Assessment
anzufordern. Abhängig von den persönlichen Umständen erhält man entweder das 4seitige
SA200
(
Short Tax Return) oder das längere
SA100
(
Individual Tax Return). Nach Bearbeitung der Unterlagen wir dem Antragsteller das
SA300
(
Self Assessment Statement) zugeschickt. Weitere Informationen und Hinweise sind auf der Seite
Self Assessment: Tax Return Forms, Notes and Helpsheets available to view or download
zu finden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, zuviel gezahlte
National Insurance-Beiträge
zurückzufordern
. Der Antrag ist formlos per Brief unter Beifügung entsprechender Nachweise an die
HMRC zu stellen. Wenn sich die Steuerfreibeträge (
tax-free allowances) im nächsten Steuerjahr ändern, so verschickt
HMRC im Januar das
PAYE Coding Notice
, um darüber zu informieren.
11. Wahlen
Ausländische EU-Bürger dürfen bei Europa- und Kommunalwahlen abstimmen. Voraussetzung ist die Eintragung in das
Wählerverzeichnis (
Electoral Register) bei lokalen Behörden. Mitunter werden die dort eingetragenen Daten im Rahmen von Kredit- bzw. Darlehensanträgen (
credit bzw.
loan applications) zur Überprüfung der Adresse bzw. der Verweildauer am aktuellen Wohnsitz verwendet. Informationen zum Vereinigten Königreich können der Seite
About my vote
entnommen werden. Konkret ist zwischen Nordirland und den übrigen Landesteilen zu unterscheiden.
11.1. England, Wales, Schottland
Die
Electoral Registration Offices der
local councils
gewähren Einsicht in das Verzeichnis führen jährlich eine Erhebung (
annual canvass) zur Feststellung der Wahlberechtigten durch. Diesbzgl. wird jedem Haushalt zwischen August und November ein
registration form zugeschickt. Jeder Haushalt ist gesetzlich verpflichtet, das Formular ausgefüllt zurückzuschicken. Dies gilt auch dann, wenn sich die Daten im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert haben. Ein aktualisiertes Wählerverzeichnig wird jedes Jahr am 1. Dezember veröffentlicht. Darüber hinaus kann man sich jederzeit im Zuge der
rolling registration in das Verzeichnis aufnehmen bzw. bestehende Einträge ändern lassen (z. B. nach einem Umzug). Aktualisierungen werden monatlich vorgenommen und veröffenlicht. Vor der Wahl wird eine Wahlbenachrichtigungskarte (
polling card) mit Angaben zum Wahllokal (
polling station) verschickt. Alternativ zur persönlichen Stimmabgabe kann
Briefwahl
(
postal vote) beantragt werden. Einzelheiten können auf der Seite
Registering to vote
und
Voting at an election
nachgelesen werden.
11.2. Nordirland
Jeder Bürger, der äter als 16 Jahre ist seit mind. 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Nordirland hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich ins Wählerverzeichnis einzutragen. Die Absicht, an einer Wahl teilzunehmen oder nicht, ist dabei unerheblich. Die Eintragung ist anhand des
Electoral Registration Form
vorzunehmen. Ebenso ist es zum Ändern bestehender Daten, z. B. nach einem Umzug, zu verwenden. Das Verzeichnis wird jeweils zum 1. Dezember veröffentlich. Aktualisierungen (
updates) werden am 1. Werktag eines jeden Monats publiziert. Die persönliche Einsichtnahme ist im
Electoral Office Headquarter sowie im
Area Electoral Office möglich. Vor der Wahl wird eine Wahlbenachrichtigungskarte (
polling card) mit Angaben zum Wahllokal (
polling station) verschickt.
Briefwahl
(
postal vote) ist in bestimmten Fällen (Krankheit, berufsbedingt verhindert, ...) auf Antrag möglich. Genaue Einzelheiten können auf den Seiten des
Electoral Office for Northern Ireland
nachgelesen werden.
12. Bildungssystem
Grundlage des
Bildungssystems
ist ein einheitlicher Lehrplan (
Curriculum), der auch verschiedene Prüfungen (
assessments) festlegt. Hierbei ist zwischen
Schottland
sowie den übrigen Landesteilen
England, Wales und Nordirland
zu unterscheiden. Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren haben Anspruch auf
kostenlose Früherziehung
(
childcare,
nursery) im Umfang von 12,5 Wochenstunden und 38 Wochen pro Jahr. In Schottland entsprechen die Lerninhalte entsprechen dem
3 to 5 curriculum
. In den übrigen Landesteilen kommt wird gemäß der
Foundation Stage
unterrichtet. Die
Schulpflicht
(
school attendance) beginnt mit dem 5. und endet mit dem 16. Lebensjahr. Zwar herrscht freie Schulwahl, jedoch gelten gleichzeitig die
Aufnahmebedingungen
(
admission criteria) der jeweiligen Schule. Staatliche Schulen sind abgesehen von Kosten für Schulbücher und Uniformen kostenfrei. Die Einschulung in eine
Primary School erfolgt im Alter von 4-5 Jahren. Die Lerninhalte in England, Wales und Nordirland orientieren sich an den
Key Stages 1 & 2
. In Schottland kommt der
5 to 14 curriculum
zur Anwendung. Im Alter von 11-12 Jahren erfolgt der Wechsel an eine
Secondary School. In Schottland erfolgt der Unterricht anhand des bereits genannten
5 to 14 curriculum und im Rest des Landes anhand der
Key Stages 3 & 4
. Der erfolgreiche Abschluss wird in England, Nordirland und Wales mit dem
GCSE
(
General Certificate of Secondary Education) und in Schottland mit den
Standard Grades
bescheinigt.
Anschließend
besteht die Möglichkeit, direkt eine Arbeit aufzunehmen, eine Ausbildung (
Apprenticeship) zu beginnen, eine Fach- bzw. Oberschule (
College bzw.
Sixth Form) zu besuchen oder eine
Hochschullaufbahn
(
University bzw.
Higher Education) einzuschlagen. Weitergehende Informationen zur Berufsausbildung in
Schottland
sowie in
England, Wales und Nordirland
können den eben genannten Verweisen entnommen werden. Gleiches gilt für den weiterführenden Schulbesuch in
Schottland
sowie in den
übrigen Landesteilen
. Der Besuch einer Hochschule ist normalerweise von zentralen oder örtlichen
Zulassungsbeschränkunngen
(
entrance requirements und
application procedure) abhängig und wird
finanziell
sowie durch verschiedene hochschulinterne Programme bzw. Stipendien (
scholarships) gefördert. Insgesamt gibt es eine Fülle von berufsqualifizierenden und akademischen
Abschlüssen
. In England, Nordirland und Wales sind
Transparenz und Vergleichbarkeit
durch das
National Qualifications Framework (
NQF) und das
Framework for Higher Education Qualifications (
FHEQ) gegeben. In Schottland gibt es das
Scottish Credit and Qualifications Framework
(
SCQF).
13. Das Vereinigte Königreich verlassen
Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen wird man die Rückkehr nach Deutschland oder den Umzug in ein anderes Land mitunter ähnlich erleben, wie den erstmaligen Weggang, vielleicht sogar als ein Art Kulturschock. Einziger Unterschied ist, dass es nicht das erste Mal ist und man somit in etwa weiß, was einen erwartet und was es alles zu erledigen und zu beachten gilt.
13.1. Steuer- und Sozialsystem
Das Verlassen des Landes ist dem
Tax Office mitzuteilen. Evtl. steht einem eine
Steuerrückzahlung
(
tax refund) zu. Eine entsprechende Prüfung ist anhand des Formulars
P85
(
Leaving the United Kingdom) oder
P85(S)
(
Leaving the United Kingdom on completion of assignment) zu beantragen. Zwecks Anrechnung der im Vereinigten Königreich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge sowie Versicherungs- und Beschäftigungszeiten sollte man vor der Abreise mit dem Formular
CA3916
die Bescheinigungen E301 und E104 beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung sowie des letztes
P60
beizufügen. Ausführliche Information können der Seite
National Insurance Contributions, Retirement Pension Forecasts and advice for those abroad
entnommen werden.
13.2. Autoüberführung
Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist in England, Schottland und Wales der
Driver Vehicle Licensing Agency
(
DVLA) und in Nordirland der
Driver and Vehicle Agency
(
DVA) zu melden. Abschnitt 11 (
V5C/4) des
Vehicle Registration Certificate
(
V5C) ist auszufüllen und an die
DV(L)A zurückzuschicken. Der restliche Teil des
V5C verbleibt beim Wagenhalter. Nach Erhalt der Unterlagen stellt die
DV(L)A ein
Certificate of Permanent Export (
V561) aus. Die genaue Verfahrensweise ist in den Dokumenten
Taking a vehicle out of the UK both temporarily or permanently
und
Exporting Vehicles
sowie den Merkblättern
Taking a Vehicle out of the Country (
V526
) und (
V526 (NI)
) beschrieben. Details zum Schadensfreiheitsrabatt (
no claims bonus) und zur Anzahl der bisherigen Schadensfälle (
claims) sollte man sich vor der Ausreise schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen, da sie beim Abschließen einer neuen Versicherung relevant sein könnten.
13.3. (Haus)Tiere mitnehmen
Ansprechpartner bzgl. England und Wales ist das
Department for Environment, Food & Rural Affairs
(
Defra). In Schottland ist das
Scottish Government
und in Nordirland das
Department of Agriculture and Rural Development
(
DARD) zuständig. Für Hunde und Katzen gilt bereits im
Abschnitt 5 beschriebene
PET Scheme, diesmal jedoch umgekehrt. Eine detaillierte Beschreibung enthält die Seite
Taking your pets abroad
.
13.4. Weitere Stellen benachrichtigen
Je nach Lebenssituation sind evtl. noch weitere Stellen zu unterrichten, z. B. Vermieter, Telefon-/Internetanbieter, Banken, Versicherungen etc. Konten und Verträge, die man beibehalten möchte, z. B. bei Banken und Versicherungen, sollte man sich für die Bearbeitung per Internet freischalten lassen, so dass man derartige Geschäfte auch bequem aus der Ferne abwickeln kann. Weiterhin sollte man sich überlegen, was mit dem Hausrat geschehen soll.
13.5. Beratungsangebote
Verschiedene Einrichtungen beraten zum Thema Rückkehr nach Deutschland. Konkret handelt es sich um das
Raphaels-Werk
, die
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und die
Evangelische Auslandsberatung e.V.