Vorbereitungen in Deutschland
Table of contents
1. Vorwort
Diese Seite beschreibt die wichtigsten Punkte, die vor der Abreise aus Deutschland geklärt sein sollten. Darüber hinaus sollte ein ausreichendes Startkapital vorhanden sein. Da der Umzug ins Ausland und das anschließende Organisieren sowie Eingewöhnen viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen wird, ist es umso wichtiger, dass "zu Hause" alles geregelt ist. Andernfalls werden zusätzliche Belastungen auf einen zukommen, die hätten vermieden werden können.2. Informationsquellen
Das Raphaels-Werk3. Sozialversicherung
Bei den Sozialsystemen gilt das Territorialprinzip. Will heißen, dort wo man erwerbstätig ist, greifen auch die sozialen Sicherungssysteme. Der Wohnort oder der Sitz des Arbeitgebers sind dabei zweitrangig. Rechtsgrundlagen für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums3.1. Entsendung
Eine Ausnahme zum Territorialprinzip stellt die Entsendung eines Mitarbeiters dar. Damit ist gemeint, dass ein Angestellter von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land entsandt wird, um dort eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Bei der Entsendung in ein anderes EWR-Land oder in die Schweiz wird das bei der Krankenkasse erhältliche Formular E101 benötigt. Nähere Informationen, auch zu anderen Ländern, enthält der Internetauftritt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in der Rubrik Arbeiten im Ausland3.2. Arbeitslosengeld "mitnehmen"
Arbeitslosengeld3.3. Beitragsanrechnung
Die eingangs genannten Verordnungen legen unter anderem fest, dass geleistete Sozialversicherungbeiträge bzw. Versicherungs- und Beschäftigungszeiten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums3.4. Auslandskrankenversicherung
Wenn der Auslandsaufenthalt nur von begrenzter Dauer ist oder die genaue Länge zunächst nicht feststeht, empfiehlt sich mitunter der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung anstatt sich im Zielland zu versichern. Als Anbieter kommen DKV3.5. Rente
Altersrente wird unter zwei Bedingungen gezahlt. Einerseits das Erreichen eines bestimmten Alters und andererseits das Erfüllen einer Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt. Weil nationales Recht zur Anwendung kommt, kann es sein, dass in einem Staat bereits ein Rentenanspruch besteht, während die Voraussetzungen im einem anderen Land noch nicht erfüllt sind. Bei der Ermittlung der Wartezeit werden deutsche Zeiten und Versicherungszeiten, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums4. Führerschein
Die EU hat in der Richtlinie 91/439/EWG festgelegt, dass die deutschen Fahrerlaubnisse in allen Varianten (rosa, grau, Scheckkarte) voll anerkannt5. Auto überführen
Ein Kraftfahrzeug kann auf verschiedene Art und Weise überführt werden. Einerseits besteht die Möglichkeit, Ausfuhrkennzeichen6. (Haus)Tiere mitnehmen
Die Einfuhr von Hunden und Katzen in einen anderen Mitgliedsstaat der EU setzt einen Heimtierausweis| Abschnitt | Verwendung |
| III | Identifikation per Mikrochip |
| IV | Impfung gegen Tollwut |
| V | Bluttest auf Tollwutantikörper |
| VI | Impfung gegen Zecken |
| V | Impfung gegen Bandwürmer |
Darüber hinaus sowie bei der Einfuhr anderer Tiere gelten die ausländischen Gesetze und Vorschriften. Hierüber sollte man sich vor der Ausreise informieren.
7. Wahlen
Deutsche können vom Ausland aus per Briefwahl an Wahlen in der Bundesrepublik sowie an Europawahlen teilnehmen. Dabei ist von Bedeutung, ob weiterhin ein gemeldeter Wohnsitz im Bundesgebiet besteht.7.1. Noch in Deutschland gemeldet
Ein Wohnsitz in Deutschland berechtigt zur Teilnahme an allen Wahlen. Die Briefwahl ist mit dem Wahlscheinantrag, welcher mit der Wahlbenachrichtigungskarte zugeht, zu beantragen.7.2. Nicht mehr in Deutschland gemeldet
Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht mehr in der BRD haben, dürfen lediglich an Bundestags- und Europawahlen teilnehmen. Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt, kann sich auch direkt im Wohnsitzland an der Europawahl beteiligen. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes8. Wehr- oder Ersatzdienst
Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig. Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes9. Deutschland verlassen
Hinsichtlich der Ausreise sollte man sich Gedanken machen, wie kurzfristig man umziehen kann bzw. will (to relocate). Dabei spielen vor allem Überlegungen zur persönlichen Situation (Arbeit, Studium, ...) sowie bzgl. Familie, Haus/Wohnung, Auto, Haustieren eine Rolle. Wenn es dann soweit ist heisst es "Klinken putzen", sprich die verschiedenen Stellen über die Ausreise zu informieren und sich entsprechend zu organisieren.9.1. Sozialversicherung
Vor der Abreise empfiehlt sich eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Weiterhin sollten die im Abschnitt 3.3. genannten Formulare zu Beitragsanrechnung beantragt werden. Die Abmeldung von der Sozialversicherung erfolgt über die Stelle, über die man abgesichert ist. Je nach Lebenssituation kann dies der Arbeitgeber, die Hochschule, die Arbeitsagentur oder das Sozialamt sein.9.2. Einwohnermeldeamt
Für amtliche Angelegenheiten und Papiere, also auch Ausweisdokumente, ist stets die Behörde am Wohnsitz zuständig. Um solche Dinge künftig mit der Botschaft bzw. den Konsulaten regeln zu können, sollte man sich vor der Ausreise bzw. nachdem man entschieden hat, dass man vorerst im Ausland bleiben möchte, beim Einwohnermeldeamt abmelden. Deutsche, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt haben, erhalten keinen Personalausweis, sondern sind auf den Reisepass angewiesen.9.3. Doppelte Staatsbürgerschaft
Lässt sich ein Deutscher in einem anderen Staat einbürgern, so verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde. Deutsche, die sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen sind hiervon ausgenommen. Weder geht in diesem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, noch ist eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich. Details können beim Bundesverwaltungsamt auf der Seite Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nachgelesen werden.9.4. Weitere Stellen benachrichtigen
Je nach Lebenssituation sind evtl. noch weitere Stellen zu unterrichten, z. B. Finanzamt, Vermieter, Energieversorger, Telefon-/Internetanbieter, GEZ, Banken, Versicherungen und Vereine. Konten und Verträge, die man beibehalten möchte, z. B. bei Banken und Versicherungen, sollten für die Bearbeitung per Internet freigeschaltet werden, so dass derartige Geschäfte auch bequem aus der Ferne abgewickelt werden können.9.5. Abschließende Vorbereitungen
Wenn regelmäßig medizinische Untersuchungen durchgeführt oder Medikamente eingenommen werden müssen, sollten die erforderlichen Informationen verfügbar sein, z. B. mittels Arztbericht. Weiterhin sollte vorab geklärt werden, wie und zu welchen Konditionen die notwenidge medizinische Versorgung im Ausland verfügbar ist. Mitunter stellt sich kurz nach der Ausreise heraus, dass man einige Kleinigkeiten übersehen hat. Um in so einer Situation schnell reagieren zu können, sollte man einen Ansprechpartner in der Heimat (Familie, Freunde, Bekannte) haben, der sich solchen Dingen annehmen kann.Created by admin. Last Modification: Friday, 17 July 2009 18:13:04 IST by carsten.