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Leben und Arbeiten in Irland


Table of contents



1. Vorwort

Folgende Angaben beziehen sich ausschließlich auf Irland. Mein Wunschland war zunächst das ((Vereinigte Königreich|uk)). Als sich jedoch abzeichnete, dass ein Job auf der grünen Insel in greifbare Nähe rückt, recherchierte ich auch für dieses Land die wichtigsten Einzelheiten. Ohne meine Nachforschungen zu Ende gebracht zu haben setze ich mich aufgrund mehrerer Vorstellungsgespräche ins Flugzeug, habe innerhalb von jeweils 2 Tagen Arbeit und Wohnung gefunden und bin in Irland geblieben. Die fehlenden Einzelheiten habe ich vor Ort in Erfahrung gebracht und kam erst mit der Zeit dazu, mein neues Wissen schriftlich festzuhalten.

2. Kurzüberblick

Der EU-Mitgliedsstaat Irland (external link) besteht aus den 3 Provinzen Connacht (external link), Leinster (external link), Munster (external link) sowie aus Teilen der Provinz Ulster (external link), die auch das zum Vereinigten Königreich gehörende Nordirland abdeckt. Innerhalb der Provinzen wird zwischen 26 Grafschaften (external link) (counties) unterschieden. Die Einwohnerzahl Irlands beläuft sich auf ca. 4,2 Millionen. Offizielle Landessprache ist Irisch (external link) (Irish bzw. Gaeilge). Bis zum Beginn des neunzehnten Jahrhunderts verständigte sich die Mehrheit der Bevölkerung in Irisch. 1891 sprachen jedoch mehr als 85% nur noch Englisch. Daher besagt Artikel 8 der Verfassung, dass Irisch die erste Amtssprache ist und daneben Englisch als zweite Amtssprache anerkannt wird. Die Verfassung legt Éire (auf Irisch) und Ireland (auf Englisch) als Bezeichnung des irischen Staates fest. Gemäß dem Republic of Ireland Act von 1948 lautet der offizielle Titel Republic of Ireland. Dieses Gesetz hat die Verwendung von Ireland als Staatsbezeichnung nicht abgelöst. Im Alltag wird einem die Zweisprachigkeit häufig begegnen. Beispielsweise sind Straßenschilder, Formulare, amtliche Mitteilungen und Informationsbroschüren häufig in Englisch und Irisch verfasst. Die Deutsche Botschaft (external link) befindet sich in Dublin und die Irische Botschaft (external link) in Berlin. Aufgrund der Greenwich Mean Time (GMT) ist es in Kontinentaleuropa (external link) und Malta immer eine Stunde später als zur gleichen Zeit in Irland. Die Vorwahl von Deutschland nach Irland lautet 00353, die Vorwahl von Irland nach Deutschland 0049. Im Anschluss daran fällt die Null in der Ortsvorwahl weg und es folgt der restliche Teil der Telefonnummer. Die kostenfreie Notrufnummer für Garda (external link) (Polizei), Feuerwehr (fire brigade), Krankenwagen (ambulance) lautet 999. Bezahlt wird mit € und Cent und auch sonst rechnet man mit europäischen Längen-, Gewichts- und Hohlmaßen. Manchmal sind jedoch noch die alten, am britischen System orientierten Maßeinheiten anzutreffen.

LängeGewichtHohlmaße
1 inch (in.) = 2,54 cm1 ounce (oz.) = 28,35 g1 gill (gl.) = 0,142 Liter
1 foot (ft.) = 30,48 cm1 pound (lb.) = 453,6 g1 pint (pt.) = 0,586 Liter
1 yard (yd.) = 91,44 cm1 stone (st.) = 6,35 kg1 quart (qt.) = 1,136 Liter
1 mile (mi.) = 1,609 km1 quarter (qt.) = 12,7 kg1 gallon (gal.) = 4,586 Liter
1 hundredweight (cwt.) = 50,8 kg
1 ton (t.) = 1.016 kg


In Irland kennt man die im Verweis genannten Feiertage (external link) (Bank Holidays). Die Netzspannung der dreipoligen Steckdosen (three pin plugs) beträgt 240 Volt Wechselstrom. Mitgebrachte Elektrogeräte können problemlos betrieben werden, es wird jedoch ein Adapter benötigt. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen gesetzlich untersagt. Einzelheiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen können können der Seite Qualifications Recognition - Ireland (external link) entnommen werden. Eine Übersicht von Berufen, die durch Berufsverbände reguliert sind (regulated professions), enthält die List of contacts for various professions (external link). Ansprechpartner für landesweite Busverbindungen ist Bus Éireann (external link). In der Hauptstadt ist Dublin Bus (external link) für den innerstädtischen Busverkehr zuständig. Darüber hinaus gibt es in Dublin eine Straßenbahn (external link) (Luas). Der Zugverkehr wird von Irish Rail (external link) abgewickelt. Die Seite Airports in Ireland (external link) enhält eine Übersicht sowie Informationen zu allen Flughäfen. Das Serviceangebot der Post (external link) ist umfangreicher als in Deutschland. Außer den üblichen Brief- und Paketdienstleistungen ist es möglich, eine TV License (external link) zu erwerben, Rechnungen (external link) sowie Hundesteuer (external link) zu zahlen und Geld zu transferieren (external link). Letzteres schließt auch Transfers per Western Union (external link) ein. Die Free Legal Advice Centres (external link) (FLAC) bieten kostenfreie Rechtsberatung zu verschiedenen Themen. Der Money Advice and Budgeting Service (external link) (MABS) ist mit der Schuldnerberatung vergleichbar. Der Mieterschutz ist zweigleisig organisiert. Einerseits gibt es Threshold (external link), andererseits den dispute resolution service des Private Residential Tenancies Board (external link) (PRTB). Eine Fülle weiterer Informationen hält die Citizens Information (external link) bereit. Außerdem kann ist das Merkblatt Leben und Arbeit in Irland, die Liste deutschsprechender Ärzte in Irland, die landesspezifischen Informationen von EURES (external link) und der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, Michael Schuberts Bericht Leben und Arbeiten in Irland (external link), das Irlandforum (external link) und boards.ie (external link).

3. Einreise und Arbeitsaufnahme

Dieser Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf EU-Angehörige. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Bürger aus Bulgarien und Rumänien, welche im Rahmen der zweiten Osterweiterung Mitglied wurden, oder um Angehörige anderer Mitgliedsstaaten handelt. Es gibt keine Sonderregelung für Personen aus Staaten, die mit der ersten Osterweitung
Mitglied wurden.

3.1. Zweite EU-Osterweiterung

Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens dürfen zwar uneingeschränkt einreisen, benötigen jedoch eine Arbeitserlaubnis (work permit), wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten. Die Erlaubnis ist mittels der New Employment Permit Application (external link) zu beantragen. Dabei ist nachzuweisen, dass die Stelle nicht mit irischen Arbeitnehmern oder anderen EU-Angehörigen besetzt werden konnte. Weiter Information finden sich auf der Seite Work permits in Ireland (external link) sowie auf der Seite Position in relation to Employment Permits for Nationals of Bulgaria and Romania (external link).

3.2. Übrige EU-Staaten

Zur Einreise benötigt man lediglich einen gültigen Personalausweis (identitiy card) oder Reisepass (passport). In Sachen Arbeitsaufnahme gibt es keine Beschränkungen.

3.3. Einbürgerung

Nach 5jährigem Aufenthalt in Irland kann die Einbürgerung (naturalisation), d.h. die irische Staatsbürgerschaft, beantragt werden. Staatsangehörigkeiten anderer Länder bleiben hiervon unberührt. Da die deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in ein anderes EU-Land beibehalten werden kann (vgl. Abschnitt 9.3. im Dokument "Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland"), ist eine doppelte Staatsbürgerschaft (dual citizenship) möglich. Volljährige Personen können die Einbürgerung mit dem Form 8 (external link) zu beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, so ist zunächst eine Gebühr zu zahlen und beim District Court (external link) ein Treueschwur gegenüber dem irischen Volk und dem irischen Staat zu leisten (oath of fidelity to the nation and loyalty to the State). Anschließend wird innerhalb eines Monats ein Certificate of Naturalisation ausgestellt. Mit diesem Dokument kann man schließlich einen irischen Pass (external link) beantragen. Hält man sich nach der Einbürgerung 7 Jahre oder länger im Ausland auf, so kann einem die irische Staatsbürgerkschaft entzogen werden. Dem kann entgegengewirkt werden, in dem man seinen Namen und eine Absichtserklärung zur Beibehaltung der irischen Staatsangehörigtkeit bei einer diplomatischen Vertretung Irlands oder beim Minister for Justice, Equality and Law Reform registrieren lässt. Detaillierte Angaben enthalten die Seiten Becoming an Irish citizen through naturalisation (external link) und Becoming an Irish citizen (external link).

4. Auto

Generelle Informationen finden sich im Abschnitt 6 in den generellen Anmerkungen zum Vereinigten Königreich und zu Irland. Bei der Mitnahme eines deutschen Autos nach Irland ist zu bedenken, dass die Scheinwerfer umzurüsten sind, damit der Wagen überhaupt zugelassen werden kann. Im Falle eines Gebrauchtwagens ist man im Gegensatz zum Kauf in Irland unter bestimmten Voraussetzungen von der Vehicle Registration Tax (external link) (VRT) befreit (tax relief). VRT wird anhand des CO2-Ausstoßes (CO2 emission level) berechnet. Abhängig vom Schadstoffausstoß sind 14% - 36% des erwarteten Verkaufspreises (Open Market Selling Price, kurz OMSP) zu entrichten. Mit dem ROS VRT Calculator (external link) kann der fällige Betrag geschätzt werden.

4.1. Überführung

Der Wagen ist spätestens am Tag nach Einfuhr beim Vehicle Registration Offices (external link) (VRO) anzumelden und vorzuführen. Für einen Neuwagen ist das Form VRT 3 (external link) und für einen Gebrauchten das Form VRT 4 (external link) auszufüllen. Nach der Inspektion des Fahrzeuges ist Vehicle Registration Tax (external link) (VRT) zu entrichten.

4.1.1. Steuerbefreiung bei Gebrauchtwagen

Die Verlagerung des Wohnsitzes (transfer of residence) berechtigt bei der Überführung eines Gebrauchtwagens unter bestimmten Bedingungen zur Befreiung (tax relief) von der Vehicle Registration Tax (external link) (VRT). Schüler und Studenten sowie Personen, die kürzer als 1 Jahr im Land bleiben werden, sind hiervon ausgenommen. Die Befreiung ist mit der Auflage verbunden, dass der Wagen in den folgenden 12 Monaten nicht verkauft, stillgelegt oder verliehen werden darf. Andernfalls ist die VRT im vollem Umfang nachzuzahlen. Weiterhin sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Im Jahr der Übersiedlung muss sich der Wohnsitz für mind. 185 Tage außerhalb Irlands befunden haben. Beim Kauf des Fahrzeuges müssen alle fälligen Steuern und Abgaben bezahlt worden sein. Befreiungen (exemptions) und Erstattungen (refunds) sind nicht zulässig. Der Wagen muss sich vor der Einfuhr mind. 6 Monate im Besitz des Antragstellers befunden haben und ist innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in Irland einzuföhren. Die Befreiung ist mit dem Formular C&E 1077 (external link), welches zusätzlich zum Form VRT 4 (external link) auszufüllen ist, zu beantragen. Anschließend hat man hat 30 Tage Zeit, um nachzuweisen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Übergangszeit wird das Form VRT25 ausgestellt, welches stets mitzuführen ist. Genaue Einzelheiten können der Seite Tax Relief on Transfer of Residence (external link) entnommen werden.

4.1.2. Weiterer Ablauf

Das Kennzeichen (Registration Number), welches innerhalb von 3 Tagen anzubringen ist und von jedem Autohändler ausgestellt werden kann, ist auf der VRT-Quittung bzw. einem Dokument vom VRO vermerkt. Weiterhin erhält man das Form RF 100 (First Motor Tax Application). Nun ist eine Kfz-Versicherung (external link) (Motor Insurance) abzuschließen. Der Versicherungsnachweis (Certificate of Insurance) wird ebenso wie das Form RF 100 zur Zahlung der Kfz-Steuer (external link) (Motor Tax) benötigt. Die Zahlung kann auf Motor Tax Online (external link) oder in einem Motor Tax Office (external link) geleistet werden und wird durch eine Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringenden Plakette, bescheinigt. Außerdem wird der Fahrzeugschein (Vehicle Registration Certificate) ausgestellt. Nähere Information sind im Dokument Importing a vehicle into Ireland (external link) nachzulesen. Wenn der Wagen 4 Jahre oder älter ist, muss ein NCT (external link) (National Car Test), ein mit dem TÜV vergleichbarer Test, durchgeführt werden. Hierzu ist der NCTS (external link) (National Car Testing Service) zu kontaktieren. Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung ist die Umrüstung der Scheinwerfer, so dass sie nach linksunten strahlen. Nach der Anmeldung ist das Kfz in Deutschland abzumelden. Dies kann über die Botschaft oder die deutsche Zulassungsstelle erfolgen. Genaue Informationen enthalten die Hinweise für Fahrzeughalter (external link) der Deutschen Botschaft.

4.2. Gebrauchtwagenkauf

Bei einem mind. 4 Jahre alten Fahrzeug sollte darauf geachtet werden, dass ein gültiges NCT (external link) (National Car Test) Certificate vorliegt. Die Art und Weise (external link), wie der neue Eigentümer in die Fahrzeugpapiere (registration documents) einzutragen ist, hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Bei einer Zulassung vor 1993 ist der Vordruck RF200 (external link) (Change of ownership) auszufüllen. Abschnitt B ist vom Käufer zu vervollständigen. Abschnitt C wird vom Verkäufer komplettiert, verbleibt jedoch beim Käufer. Die Unterlagen sind vom Verkäufer samt Log Book (Fahrzeugschein) an das Motor Tax Office (external link) zu schicken. Nachdem der neue Besitzer eingetragen wurde, wird ihm der Kfz-Schein zurückgeschickt. Wenn das Fahrzeug nach dem 1.1.1993 zugelassen wurde, ist der Abschnitt B des Vehicle Licensing Certificate vom Verkäufer auszufüllen und zur

Vehicle Registration Unit
Shannon
Co. Clare

Tel +353 (0)61 - 365 000
Fax +353 (0)61 - 363 480


zu schicken. Dem Käufer wird daraufhin ein neues Zertifikat zugesendet. Daneben gibt es das Vehicle Registration Certificate, welches dem neuen Eigentümer zu übergeben ist. Damit die Kfz-Steuer (external link) (Motor Tax) künftig auf den Käufer läuft, ist das Motor Tax Office (external link) aufzusuchen und das Formular RF100A (external link) (Tax Renewal Form) auszufüllen. Nähere Informationen können dem Dokument Buying a used car in Ireland (external link) entnommen werden.

4.3. Neuwagenkauf

Der Autohändler hat den Wagen anzumelden und zu versteuern, also beim Vehicle Registration Office (external link) (VRO) zu registrieren und Vehicle Registration Tax (external link) (VRT), welche stets im Kaufpreis enthalten ist, abzuführen. Der Vorgang beginnt mit der Anmeldung beim VRO, wo der Händler das Form VRT 3 (external link) auszufüllen und VRT zu entrichten hat. Daraufhin erhält er eine Quittung, auf der das Kennzeichen (Registration Number) vermerkt ist, sowie das Form RF 100 (First Motor Tax Application). Mit der Anfertigung und Anbringung der Kennzeichen hat der Händler seine Pflicht erfüllt. Der Käufer hat zunächst eine Kfz-Versicherung (Motor Insurance) abschließen. Das von der Versicherung ausgestellte Versicherungszertifikat (Certificate of Insurance) wird ebenso wie das zuvor genannte Form RF 100 bei der Zahlung der Kfz-Steuer (external link) (Motor Tax) benötigt. Die Zahlung kann auf Motor Tax Online (external link) oder in einem Motor Tax Office (external link) geleistet werden und wird durch eine Tax Disc, eine an der Windschutzscheibe anzubringenden Plakette, bescheinigt. Weiterhin wird der Fahrzeugschein, das sogenannte Vehicle Registration Certificate ausgestellt. Ausführliche Details sind in den Dokumenten Buying a new car in Ireland (external link) als auch in dem Ratgeber Consumer guide to buying a new car in Ireland (external link) beschrieben.

5. (Haus)Tiere mitnehmen

Generelle Informationen finden sich im Abschnitt 6 im Dokument "Vorbereitungen in Deutschland". Ansprechpartner bei der Einfuhr von Tieren ist das Department of Agriculture, Fisheries and Food (external link). Der Import von Hunden und Katzen aus anderen EU-Staaten ist auf den Seiten Bringing pets to Ireland (external link) und Travel to Ireland with a pet and a Pet Passport (except UK) (external link) beschrieben. Zunächst ist dem Tier ein nach ISO 11784 oder Anhang A gemäß ISO 11785 spezifizierter Mikrochip einzupflanzen. Danach ist es gegen Tollwut (rabies) zu impfen. Die Wirksamkeit ist durch einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper (rabies neutralising antibody titre), der in einem von der EU anerkannten Labor (external link) (EU-approved laboratory) durchzuführen ist, nachzuweisen. Die eben genannten Schritte sind im EU-Heimtierausweis (Pet Passport) zu dokumentieren. Die Einreise kann frühestens 6 Monate nach dem bestandenem Bluttest erfolgen. Bei der Planung ist zu beachten, dass nur bestimmte Routen und Transportunternehmen (external link) (approved routes and carriers) zugelassen sind. Eine anderweitige Einfuhr per Flugverbindung nach Dublin wird durch das Prior Approval System (external link), wobei das Tier "als Luftfracht" (manifested freight) aufzugeben ist, ermöglicht. Hierzu ist das Application Form for Prior Approval to import a Dog, Cat or Ferret into Ireland on an un-approved airline (external link) zu verwenden. Dem Antrag ist eine Kopie des Heimtierausweises mit den ausgefüllten Abschnitten I-V beizufügen. Sollten die Flugdaten noch nicht bekannt sein, so ist stattdessen schriftlich zu bestätigen, dass sie spätestens 24 Stunde vor Reiseantritt nachgereicht werden. Weiterhin ist schriftlich zu erklären, dass das Tier vom Besitzer oder einer Aufsichtsperson begleitet wird. Dabei sind Name, irische Anschrift und Telefonnummer dieser Person zu nennen. Nach der Ankunft ist das Tier zunächst im Lissenhall Veterinary Hospital (external link) begutachten zu lassen. Der Transport dorthin wird von der Klinik per approved courier vorgenommen. Er ist vorab zu organisieren und schriftlich nachzuweisen. Die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen sowie der Vorbereitungen wird mit der Prior Approval Declaration bestätigt. 24 - 48 Stunden vor der Ausreise ist das Tier gegen Zecken (ticks) und Bandwürmer (tapeworms) zu impfen. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen ist zunächst eine 6monatige Quarantäne erforderlich, die vom Besitzer des Tieres zu zahlen ist. Hundebesitzer müssen zwei Vorschriften (external link) beachten. Einerseits ist für jeden Hund innerhalb von 30 Tagen nach Einfuhr eine Dog License zu erwerben. Die Lizenz kostet 12.70 € pro Jahr, dient als Nachweiss, dass Hundesteuer bezahlt wurde, und ist bei allen Postämtern (external link) (post offices) erhältlich. Andererseits muss jeder Hund ein Halsband (collar) tragen, dem der Name und die Anschrift des Besitzers zu entnehmen ist.

6. Wohnungssuche

Generelle Informationen finden sich im Abschnitt 7 im Dokument "Generelles zum Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland". Bis man eine eigene Unterkunft gefunden hat, empfiehlt sich die Unterkunft in einer Herberge (hostel) oder einer Pension (bed & breakfast). Eine Vielzahl von Angeboten enthalten die Seiten hostelireland.com (external link), Independant Holiday Hostels in Ireland (external link), Ireland B&B Network (external link) und B&B Ireland (external link).

6.1. Wohnungsmarkt

Der Wohnungsmarkt ist sehr flexibel. Wohnraum wird in den meisten Fällen voll möbliert vermietet, so dass der Aufwand geringer ist als bei einem Umzug innerhalb Deutschlands. Anzeigen findet man auf den Seiten daft.ie (external link), MyHome.ie (external link), property.ie (external link) und gumtree.ie (external link). Lokalzeitungen (newspapers) sowie schwarze Bretter (notice boards) beim Arbeitgeber, in Supermärkten oder Universitäten enthalten ebenfalls entsprechende Angebote. Bei Vertragsabschluss ist die Vorauszahlung einer Monatsmiete sowie die Hinterlegung einer Kaution (deposit) üblich.

6.2. Mietrecht

Ein Mietvertrag (tenancy agreement, lease agreement) kommt nur zustande, wenn Mieter (tenant) und Vermieter (landlord) nicht zusammenwohnen (sharing with landlord). Andernfalls handelt es sich um ein licensee agreement (external link) und nahezu aller hier genannten Rechte und Pflichten sind unwirksam. Der Vermieter hat das Mietverhältnis binnen 1 Monats beim Private Residential Tenancies Board (external link) (PRTB) anzumelden (external link). An beide Parteien wird daraufhin eine registration number vergeben. Weiterhin hat der Vermieter dem Mieter ein Rent Book (external link) auszustellen. Es enthält Daten zum Mietverhältnis und dient der Aufzeichnung der Mietzahlungen. Rechtlich gesehen gibt es verschiedene Arten (external link) von Mietverträgen, wobei mündliche und schriftliche Absprachen gleichermaßen gültig sind. Sowohl für den Mieter (external link) als auch für den Vermieter (external link) gelten gesetzliche Mindestrechte und -pflichten. Am häufigsten sind periodic tenancies und fixed-term tenancies anzutreffen. Periodic tenancies basieren in den meisten Fällen auf mündlichen Absprachen und erstrecken sich über eine unbestimmte Gesamtlaufzeit. Der Mietzeitraum (rent period) und die Mietzahlung (rent payment) beziehen sich jedoch entweder auf eine Woche oder einen Monat. Fixed-term tenancies beziehen sich stets auf eine bestimmte Laufzeit und werden üblicherweise schriftlich fixiert. Mit der Einführung des Residential Tenancies Act 2004 hat die Unterscheidung zwischen den Vertragsarten an Bedeutung verloren, da die Rechte der Mieter mit part 4 tenancies gestärkt wurden. Wenn dem Mieter nicht innerhalb der ersten 6 Monate gekündigt wurde, hat er sich eine 4jährige Laufzeit (tenure), die anschließend erneut beginnt, gesichert. Der Mietvertrag ist somit weitere 3,5 Jahre gültig und der Vermieter darf nur aus bestimmten Gründen sowie unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen (external link). Im Falle einer fixed-term tenancy hat der Mieter 1-3 Monate vor Ablauf des regulären Vertrages dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass er im Rahmen einer part 4 tenancies in den Räumen bleiben möchte. Bei einer periodic tenancy ergibt sich der Anspruch automatisch nach Ablauf eines halben Jahres. Als Mieter kann man sich im Falle von Streitigkeiten (external link) (disputes) an Threshold (external link) oder den dispute resolution service des Private Residential Tenancies Board (external link) (PRTB) wenden.

6.3. Steuernachlass auf Miete

Ein Teil der Miete kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden (Tax relief for tenants). Dazu ist das Formular Form Rent 1 - Claim for Rent Relief on Private Rented Accomodation (external link) bei der Revenue (external link) einzureichen. Auf Verlangen sind die geleisteten Zahlungen durch Quittungen (receipts) nachzuweisen. Die Belege müssen Name, Adresse und PPS-Nummer des Vermieters (landlord), die Höhe der Mietzahlungen sowie den damit abgedeckten Zeitraum enthalten. Für das Jahr 2008 wird ein 20%iger Steuernachlass entsprechend der standard rate gemäß folgender Tabelle gewährt.

AlterSingle Tax AllowanceMarried/Widowed Tax Allowance
unter 552.000 €4.000 €
über 554.000 €8.000 €


Für eine alleinstehende Person unter 55 Jahren ergibt sich somit ein Steuerguthaben (tax credit) von 2.000 EUR * 20% = 400 EUR. Detaillierte Informationen enthält die Seite Tax relief for tenants (external link).

6.4. Immobilienerwerb

Vor dem Aufnehmen einer Hypothek (external link) (mortgage) sollte man sich verschiedene Angebote einholen (loan approval in principle) und sich auf diese Art und Weise einen Überblick über die verschiedenen Konditionen und die max. Höhe des Darlehens (loan) verschaffen. Die Zinszahlungen reduzieren sich in den ersten Jahren um den Freibetrag des Mortgate Interest Relief (external link). Neben den monatlichen Raten zur Rückzahlung des Darlehens fallen weitere Kosten (external link) an. Konkret handelt es sich um eine 10%ige Anzahlung auf den Kaufpreis (deposit), Maklergebühren (agency fees), Anwaltskosten (legal fees), Gutachterkosten (survey fees), Versicherungskosten (mortgage protection (external link), home insurance (external link)) und Stempelsteuer (external link) (stamp duty). Nachdem man sich über die Kosten bzw. das eigene Budget im Klaren ist, kann es an die Suche gehen. Anhand von Immobilienbörsen wie property.ie (external link) und daft.ie (external link) sowie den Aushängen in den Schaufenstern der Makler (estate agent) kann man sich schnell einen Überblick verschaffen. Der Kaufprozess ist auf den Seiten Steps involved buying a home (external link) und First-time Buyers Guide (external link) sowie in den Dokumenten First Time Buyers Guide (external link) und A mortgage guide for first-time buyers (external link) ausführlich dargestellt und läuft wie folgt. Zunächst wird das in Frage kommende Objekt besichtigt (viewing). Mit der Abgabe eines Angebotes (offer subject to contract and survey, üblicherweise 5-10% unter dem ausgewiesenen Preis) bekundet man sein Interesse. Nimmt der Makler das Angebot an, so wird ein booking deposit fällig. Nun sollte man seinen Anwalt (solicitor) kontaktieren, um ihn über die Transaktion zu informieren und ihm die Daten des Maklers mitzuteilen. Als nächstes gilt es, eine mortgage abzuschließen. Um sich zu versichern, dass das Objekt den geliehenen Betrag wert ist, lässt der Kreditgeber (lender) ein Gutachten (valuation report, property survey) anfertigen. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen. Der Report gibt keine Auskunft über den Zustand der Immobilie. Daher empfiehlt es sich daher, eigens eine Studie über den Zustand und evtl. notwendige Reparaturen (buyer's survey) in Auftrag zu geben. Nachdem das Darlehen bewilligt ist und der Anwalt den Kaufvertrag, die Grundbucheinträge (external link) geprüft und mit dem Bauamt (Planning Board) Rücksprache gehalten hat, kommt es schließlich zur Vertragsunterzeichnung. Mit der Unterschrift wird wird der Vertrag rechtskräftig und eine 10%ige Anzahlung abzgl. dem booking deposit fällig. An einem später vereinbarten Termin wird der Kauf abgeschlossen. Der Makler erhält den Scheck über die Höhe der mortgage und der Käufer die Schlüssel zum Haus. Aufgrund der aktuell hohen Immobilienpreise wurden verschiedene Programme ins Leben gerufen, um Personen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Local Authority Mortgages (external link) und Home Choice Loans (external link)stellen eine zusätzliche Möglichkeit zum Aufnehmen von Hypotheken dar. Im Rahmen des Affordable Housing Scheme (external link) können Erstkäufer (first time buyer) Immobilien unterhalb des Marktpreises erwerben. Beim Shared Ownership Scheme (external link) wird die Immoblie zunächst von den lokalen Behörden (external link) (Local Authorities) erworben und ein bestimmer Anteil (mind. 40%) an den Käufer übertragen. Der Eigenanteil ist durch eine mortgage zu finanzieren und kann jederzeit aufgestockt werden. Für den Fremdanteil ist Miete zu entrichten.

6.5. Nebenkosten

Nebenkosten (utility bills) umfassen Strom (external link) , Gas (external link) sowie Telefon und Internet (siehe askcomreg.ie (external link) und callcosts.ie (external link)). Wasser braucht in Irland nicht bezahlt zu werden. Die Müllabfuhr (external link) liegt im Zuständigkeitesbereich der Local Authorities (external link). Die Kosten und die Art der Abgabe (jährliche Gebühr, Gebühr pro Leerung, Kombination beider Möglichkeiten) unterscheiden sich somit in den verschiedenen Einzugsgebieten. Der Betrieb eines Radios ist kostenfrei. Im Gegensatz dazu bedarf es zum Fernsehen einer Television Licence (external link). Die Lizenz kann in jedem Postamt erworben werden, gilt jeweils für 1 Jahr und kostet 160 €. Digitales Fernsehen wird von chorus ntl (external link) und Sky (external link) angeboten.

7. Bank- und Finanzwesen

Es gibt kein einheitliches Vorgehen, um ein Bankkonto (bank account, current account) zu eröffnen. Eine generelle Vorgehensweise sowie weitere Einzelheiten sind im Abschnitt 8 in den allgemeinen Anmerkungen zum Vereinigten Königreich und zu Irland beschrieben. Auslandsüberweisungen per Internet sind bei AIB (external link), Bank of Ireland (external link) und National Irish Bank (external link) möglich. Andere Kreditinstitute bieten diesen Service mitunter per Telefon-Banking oder in der Filiale an. Bis zur Kontoeröffnung können Rechnungen per Billpay (external link) bar im Postamt bezahlt werden. Länderspezifische Informationen zum Bank- und Finanzwesen können der Seite itsyourmoney.ie (external link) entnommen werden.

8. Arbeitsrecht

Die Bestandteile des Arbeitsvertrages (external link) (employment contract) sind gesetzlich festgelegt. Eine Probezeit (probationary period) von 6 Monaten ist üblich. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (external link) beträgt 37 bis 40 Stunden. Maximal erlaubt sind 48 Stunden. Der gesetzliche Mindestlohn richtet sich nach der Berufserfahrung und ist auf der Seite Minimum rates of pay in Ireland (external link) ausführlich erläutert. Der Urlaubsanspruch (external link) (annual leave) muss mindestens 20 Tage umfassen. Für den Krankheitsfall (external link) (sick leave, sick pay) gibt es keine gesetzliche Regelung, so dass hier ausschließlich die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und -geber gelten. Für den Fall, dass der Arbeitgeber kein Krankengeld zahlt, besteht mitunter Anspruch auf Illness Benefit (external link), welcher ab dem 4. Krankheitsgeld gezahlt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass eine bestimmte Anzahl von Sozialversicherungsbeiträgen (PRSI payments) geleistet wurde. Zur Beantragung benötigt man ein vom Arzt ausgestelltes First Social Welfare Medical Certificate (MC1). Es enthält unter anderem ein Antragsformular (claim form), welches innerhalb von 7 Tagen an das Social Welfare Office (external link) zu schicken ist. Bei Ende der Erkrankung stellt der behandelnde Arzt ein Final Certificate aus, welches ebenfalls einzuschicken ist. Besteht kein Anspruch auf Illness Benefit, so steht einem die Möglichkeit offen, seine Situation mit dem Community Welfare Officer (external link) der Health Service Executive (HSE) Area zu besprechen. Die gesetzliche Kündigungsfrist (notice period) für Arbeitnehmer (external link) beträgt eine Woche. Kündigungen durch den Arbeitgeber (external link) unterliegen einer längeren Frist.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
13 Wochen - 2 Jahre1 Woche
2 - 5 Jahre2 Wochen
5 - 10 Jahre4 Wochen
10 - 15 Jahre6 Wochen
über 15 Jahre8 Wochen


Die Vorgaben, die der Gesetzgeber bzgl. Urlaub, Krankheit und Kündigung macht, werden vielfach durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ergänzt wobei die Höhe der Ansprüche normalerweise mit der Beschäftigungsdauer steigt. In allen Belangen des Arbeitsleben ist das Belästigen (external link) (harassment) aufgrund von Geschlecht (gender), Familienstand (marital status), familiären Gegebenheiten (family status), sexuellen Vorlieben (sexual orientation), Glauben (religious belief), Alter (age), Behinderung (disability), Nationalität und Herkunft (race, skin colour, nationality, ethnic or national origin) sowie "Zugehörigkeit zur Gruppe der Wanderarbeiter ohne festen Wohnsitz" (Membership of the Traveller community) gesetzlich untersagt. Detaillierte Informationen enthalten die Seiten des Equality Tribunal (external link) und der Equality Authority (external link). Die maßgeblichen Gesetzestexte sind auf der Seite Employment law update in Ireland (external link) zusammengefasst. Weitere Informationen können der Seite Employment (external link) und dem Internetauftritt der National Employment Rights Authority (external link) entnommen werden.

9. Sozial- und Gesundheitssystem

Das Department of Social and Famliy Affairs (external link) ist Ansprechpartner in Sachen Sozialsystem (external link) (social welfare system). Es zeichnet den Versicherungsverlauf (social insurance record) auf, zahlt Sozialleistungen und hält weitere Informationen bereit. Das Gesundheitssytem obliegt dem Department of Health and Children (external link).

9.1. PPS-Nummer

Die Integration in das irische Sozialsystem erfolgt durch die Beantragung der PPS (Personal Public Service) (external link)-Nummer (Sozialversicherungsnummer) beim zuständigen Social Welfare Office (external link). Zuständig bedeutet, dass abhängig vom Sitz des Arbeitgebers eine bestimmtes Zweigstelle aufgesucht werden muss. Zur Bestätigung des Beschäftigungsverhältnisses und der eigenen Anschrift ist ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Referenzschreiben (reference letter) erforderlich. Alternativ kann die Adresse auch durch einen Mietvertrag oder durch auf den eigenen Namen ausgestellte Nebenkostenabrechnungen (utility bills) glaubhaft gemacht werden. Weiterhin ist beim Antrag die PAYE (Pay as you earn)-Nummer des Arbeitgebers anzugeben. Die Identität ist mit zwei Dokumenten wie Personalausweis (identity card), Reisepass (passport) oder Führerschein (driving licence) nachzuweisen. Nach erfolgreicher Antragstellung wird die PPS-Nummer innerhalb von ca. 1 Woche per Brief zugestellt.

9.2. Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge (social insurance contributions) werden in Irland als PRSI (pay related social insurance) bezeichnet. Die Einordnung in eine Versicherungsklasse (external link) (PRSI class) erfolgt in Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis und ist normalerweise auf dem Lohnstreifen (pay slip) vermerkt. Der Arbeitgeber zieht die Abgaben direkt vom Gehalt ab, leitet sie an die Revenue (external link) weiter und informiert das Department of Social and Family Affairs (external link) entsprechend. Die meisten Arbeitnehmer sind der Klasse A, in der alle Versicherungsleistungen beansprucht werden können und die wiederum in verschiedene Abstufungen unterteilt ist, zugeordnet. Die Abgaben für den Arbeitnehmer ergeben sich in dieser Klasse wie folgt. Ein wöchentlicher Verdienst bis 352 € ist abgabenfrei. Bei einem wöchentlichen Verdienst zwischen 352 und 500 € sind die ersten 127 € steuerfrei. Der restliche Betrag unterliegt einem Abzug von 4%. Wer pro Woche mehr als 500 € verdient, hat für die ersten 127 € 4% für PRSI und Health Levy (external link) zu entrichten. Für den Anteil zwischen 127,01 € und 1.443 € sind 8% abzuführen. Bei allem, was darüber liegt, beträgt der Prozentsatz 9%. In den übrigen Klassen B, C, D, E, H, J, K, M, P und S sind niedrigere Beiträge zu entrichten, was allerdings auch heißt, dass man nur einen Teil des Leistungspektrums beanspruchen kann. Einzelheiten können dem jährlich veröffentlichten PRSI Contribution Rates and User Guide SW14 (external link) entnommen werden.

9.3. Sozialleistungen

Es gibt drei Arten (external link) von Sozialleistungen (external link) (social welfare payments), nämlich Versicherungsleistungen (social insurance payments), vermögensabhängige Leistungen (means tested payments) und allgemeine Leistungen (universal payments). Für jede Leistungsart müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Anspruch (entitlement) geltend gemacht werden kann. Weitere Details können der Broschüre Rates of Payment SW19 (external link) entnommen werden. Bei einem längerem oder dauerhaftem Aufenthalt empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung (external link) (personal pension). Zunächst sollte man jedoch prüfen, ob eine Rentenversicherung über den Arbeitgeber (external link) (occupational pension), welche von diesem normalweise bezuschusst wird, abgeschlossen werden kann.

9.3.1. Versicherungsleistungen

Versicherungsleistungen (external link) (social insurance payments) werden nur gezahlt, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträge entrichtet wurde und man einer Versicherungsklasse angehört, die zum Bezug der Leistung berechtigt. Dies umfasst unter anderem Arbeitslosengeld (external link) (Jobseeker's Benefit), Krankengeld (external link) (Illness Benefit), Berufsunfälle (external link) (Occupational Injuries Benefit Scheme), Mutterschaftsgeld (external link) (Maternity Benefit), Frührente (external link) (Invalidity Pension), Altersrente (external link) (State Pension (Transition)) und die Übernahme bestimmter Behandlungskosten (external link) (Treatment Benefit Scheme).

9.3.2. Vermögensabhängige Leistungen

Vermögensabhängige Leistungen (means tested payments) sind vorwiegend für Personen bestimmt, die zu wenig in die Versicherung eingezahlt haben, um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Es handelt sich also um Sozialhilfe (external link) (Social Assistance). Leistungen werden jedoch erst nach Bewertung des zur Verfügung stehenden Einkommens (external link) (means test) gezahlt sofern dieses einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Dies betrifft beispielsweise die Arbeitslosenunterstützung (external link) (Jobseeker's Allowance), Berufsunfälle (external link) (Disability Allowance) und die Altersrente (external link) (State Pension (Non-Contributory)).

9.3.3. Allgemeine Leistungen

Allgemeine Leistungen (universal payments) sind nicht an Versicherungsbeiträge oder Vermögensverhältnisse gekoppelt. Sie werden aufgrund bestimmer persönlicher Umstände gewährt, z. B. Kindergeld (Child Benefit (external link) und Early Childcare Supplement (external link)).

9.4. Gesundheitssystem

Ansprechpartner bzgl. medizinischer Dienste (health services) sind die Health Service Executives (external link) (HSE), die ein jährliches Budget vom Department of Health and Children (external link) zugewiesen bekommen. Zur Finanzierung werden 2% des Einkommens als Health Contribution, welche im PRSI-Betrag enthalten ist, an das Ministerium abgeführt. Arbeitnehmer, die wöchentlich weniger als 500 € verdienen, sind von dieser Abgabe befreit. Der Hausarzt heißt Family Doctor, kurz GP (in Anlehnung an die englische Bezeichnung General Practitioner). Bei jedem Arztbesuch (external link) ist ein Eigenanteil von ca. 35 - 50 € zu entrichten. Im Rahmen des Drup Payment Scheme (external link) ist für verschriebene Medikamente (prescriptions) ist ein monatlicher Eigenanteil von max. 100 EUR zu entrichten. Voraussetzung ist, dass man sich für das Programm registriert hat und im Besitz einer Drugs Payment Scheme Card ist. Im Bedarfsfall von ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen wird man zunächst auf eine Warteliste gesetzt und muss bei Inanspruchnahme Zuzahlungen leisten. Sofern keine Auslandskrankenversicherung besteht empfiehlt sich zur Verkürzung von Wartezeiten und zur Reduzierung der Zuzahlungen der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (external link) (private health insurance). Namhafte Versicherungsgesellschaften sind VHI (external link), Quinn Healthcare (external link) und Hibernian Aviva Health (external link). Weiterhin biete VHI eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen (VHI DeCare Dental (external link)) an. Kosten für medizinische Leistungen, die nicht anderweitig (external link) abgedeckt sind, können am Jahresende von der Steuer abgesetzt werden. Die European Health Insurance Card (external link) (EHIC) (siehe Abschnitt 10.2. im Dokument "Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich und Irland") kann beim Local Health Office (external link) kostenfrei unter Nachweis der PPS-Nummer beantragt werden.

10. Steuersystem

Das irische Finanzamt heißt Revenue (external link) und ist für das Steuersystem (external link) (tax system) verantworlich. Vor Ort ist es durch Tax Offices (Steuerämter) vertreten. Die Mehrwertsteuer (external link) (VAT = Value Added Tax) beträgt 21,5%. Bestimmte Waren und Dienstleistungen werden mit einem niedrigeren Satz von 13,5% oder gar nicht besteuert. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wer sich mind. 183 Tage innerhalb eines Jahres oder mind. 280 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren in Irland aufhält, gilt im Sinne des Steuerrechts als ansässig (external link). Bei Angestellten wird die Lohnsteuer im PAYE (Pay As You Earn)-System direkt vom Gehalt abgeführt und durch den Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet.

10.1. Arbeitsaufnahme und Jobwechsel

Nachdem man seinem Arbeitgeber die PPS-Nummer mitgeteilt hat, informiert dieser das Tax Office über die Betriebszugehörigkeit. Nun ergeben sich zwei Möglichkeiten.

10.1.1. Arbeitsaufnahme

Wenn man zum ersten Mal in Irland arbeitet (external link), ist mit dem Form 12A (external link) ein Certificate of Tax Credits and Standard Rate Cut-Off Point zu beantragen. Tax Credits bezeichnen Steuerguthaben sowie Anrechte auf Steuerrückzahlung bzw. -erlass, wovon einige jedoch antragspflichtig sind. Der Standard Rate Cut-Off Point (SRCOP) legt fest, ab welcher Einkommensgrenze vom 20%igen Normalsteuersatz (Standard Rate) zum Höchstsatz (Higher Rate) von 41% gewechselt wird. Das Zertifikat wird an beide Parteien des Arbeitsvertrages geschickt und enthält situationsabhängige (ledig, verheiratet, Kinder, ...) Einzelheiten zur Einkommensbesteuerung.

10.1.2. Jobwechsel

Hat man bereits in Irland gearbeitet (external link), so ist das vom letzten Arbeitgeber am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellte P45-Formular einzureichen. Es beinhaltet Angaben zum gezahlten Einkommen sowie den Steuer- und Sozialabgaben. Der neue Arbeitgeber führt die PAYE-Abgaben entsprechend den auf dem P45 bescheinigten Details ab, sendet es zum Tax Office und erhält daraufhin ein Certificate of Tax Credits and Standard Rate Cut-Off Point für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.

10.1.3. Emergency Basis

Ist dem Arbeitgeber kein P45 und kein Certificate of Tax Credits and Standard Rate Cut-Off Point zugegangen oder sind die Daten unvollständig, so hat er Steuer auf Emergency Basis (external link) abzuführen. In diesem Fall wird nur im ersten Monat ein Freibetrag gewährt und die Abgaben stetig angehoben. Ab dem 3. Monat wird das gesamte Einkommen schließlich mit der higher rate von 41% besteuert.

10.2. Beispielrechnung

Unter Zuhilfenahme der Tax Credits, Reliefs and Rates for the Tax Years 2008 and 2009 (external link) berechnen sich die Abgaben für eine(n) alleinstehende(n) Angestellte(n) mit einem Jahreseinkommen von 40.000 € wie folgt:

Entsprechend dem Single/Widowed without dependent children tax band werden 36.400 € mit 20% besteuert (= 7.280 €) und von den restlichen 3.600 € 41% abgezogen (= 1.476 €), so dass sich eine Steuerschuld von 8.756 € ergibt. Zieht man hiervon jeweils 1.830 € für den Single Person's Tax Credit und den PAYE Tax Credit ab, so kommt man auf einen Betrag von 5.096 €. Abschließend sind 1.67% (=668 €) für die Annual Rate der Income Levy hinzuzurechnen, so dass sich schließlich eine Steuerschuld von 5.764 € ergibt.

Bei Verheirateten (external link) (Married persons) kommen höhere tax credits und ein veränderter Standard Rate Cut-Off Point zur Anwendung. Der Tax Calculator for Ireland (external link) ermöglicht einen Brutto-/Nettovergleich. Zinseinkünfte werden im Quellensteuerverfahren direkt mit 20% DIRT (external link) (Deposit Interest Retention Tax) besteuert.

10.3. Jahreswechsel

Am Ende des Jahres stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten ein P60, das sogenannte Certificate of Pay, Tax and Pay-Related Social Insurance, in zweifacher Ausfertigung aus. Darauf ist das Jahreseinkommen, der PAYE- und der PRSI-Anteil eingetragen. Aufgrund der Einfachheit des Steuersystems kann man sich als Angestellter selbst ausrechnen, ob zuviel Steuern gezahlt wurden. Daher ist eine Steuererklärung (tax return) nicht zwingend erforderlich. Wenn man dennoch glaubt, dass sie notwendig ist, sollten zunächst in Frage kommende Steuervergünstigungen (external link) (tax credits, tax reliefs) geprüft bzw. beantragt werden, so dass der Revenue alle notwendigen Informationen vorliegen. Hier ist vor allem die in Abschnitt 6.3. beschriebene Steuervergünstigung für Mietzahlungen und der Nachlass für Kosten medizinischer Leistungen, die nicht anderweitig (external link) abgedeckt waren, zu nennen. Anschließend sollte das P21, auch PAYE Balancing Statement genannt, angefordert werden. Für die Bearbeitung und Antragstellung bietet sich der Revenue Online Service (external link) (ROS) an. Nach der Registrierung stehen eine Vielzahl von Diensten (external link) zur Verfügung. Zu Jahresbeginn schickt das Tax Office jedem Steuerzahler eine Notice of Determination of Tax Credits and Standard Rate Cut-Off Point, welche die aktuellen Daten für das neue Jahr auflistet.

11. Wahlen

Ausländische EU-Bürger dürfen bei Europa- (external link) und Kommunalwahlen (external link) (EU and local elections) abstimmen. Britische Staatsangehörige dürfen zusätzlich an Unterhauswahlen (external link) teilnehmen. Voraussetzung ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis (external link) (Register of Electors oder Electoral Register) bei den lokalen Behörden (external link) (Local Authorities). Das Verzeichnis ist frei zugänglich und kann bei den zuständigen Behörden, in Postämtern, in Polizeistationen sowie in öffentlichen Büchereien eingesehen werden. Jeweils zum 1. November wird ein vorläufiges Verzeichnis (draft Register of Electors) veröffentlicht. Neueintragungen und Berichtigungen bereits vorhandener Daten können bis zum 25. November durch Ausfüllen des Formulars RFA1 (external link) vorgenommen werden. Das korrigierte Wählerverzeichnis (amended Register of Electors) erscheint am 1. Februar und tritt zum 15.2. in Kraft. Auch danach ist es noch möglich, in das Verzeichnis, genauergesagt in den Anhang (supplement), aufgenommen zu werden. Hierzu ist das Formular RFA2 (external link) auszufüllen. Wenn sich zwischenzeitlich die Anschrift geändert hat, ist stattdessen der Vordruck RFA3 (external link) zu verwenden. Einzige Bedingung ist, dass die Unterlagen spätestens 15 Tage vor dem Wahltermin (polling day) bei den Local Authorities eingetroffen sind. Der Wahltvorgang findet normalerweise durch persönliche Stimmabgabe in einem Voting Centre bzw. einer Polling Station statt. Briefwahl (postal vote) ist in bestimmten Fällen (Krankheit, berufsbedingt verhindert, ...) auf Antrag möglich. Weitere Informationen können der Seite Registering to vote (external link) entommen werden.

12. Bildungssystem

Das Bildungssystem (external link) umfasst den Bereich der (Hoch)Schulen. Die Vorschulerziehung bzw. Kinderbetreuung (external link) (childcare, nursery) unterliegt gesonderten Bestimmungen (external link) ist. Die Schulpflicht (external link) (school attendance) beginnt mit dem 6ten und endet mit dem 16ten Lebensjahr. Zwar herrscht freie Schulwahl, jedoch gelten gleichzeitig die Aufnahmebedingungen (Admission Policy) der jeweiligen Schule. Staatliche Schulen sind abgesehen von Kosten für Schulbücher, Prüfungsgebühren und Uniformen kostenfrei. Die Einschulung in eine Primary School (external link) erfolgt im Alter von 4 oder 5 Jahren. Die Schulzeit beträgt 8 Jahre und beginnt mit der infant class (2 Jahre) gefolgt von den Klassen 1-6. Der Unterricht erfolgt entsprechend einem einheitlichen Lehrplan (external link) (Curriculum). Im Alter von 12 oder 13 Jahren erfolgt der Wechsel zu einer Post-Primary School (external link). Das Unterrichtsangebot bzw. der Schwerpunkt variiert von Schule zu Schule. Die Schulzeit ist in 3 Abschnitte unterteilt und beginnt mit dem 3jährigen Junior Cycle (external link), der mit Junior Certificate (external link) abgeschlossen wird. Viele Schulen bieten anschließend ein Transition Year (external link), um auf den Senior Cycle (external link) vorzubereiten, der mit dem Leaving Certificate abgeschlossen wird. Anschließend besteht die Möglichkeit, unmittelbar eine Arbeit aufzunehmen, im Rahmen des Apprenticeship Training (external link) bzw. National Traineeship Programme (external link) eine Ausbildung zu beginnen, oder einen Post Leaving Certificate Course (external link) bzw. eine Hochschule (external link) (University, College, Institute of Technology) zu besuchen. Der Besuch einer Hochschule ist normalerweise von zentralen oder örtlichen Zulassungsbeschränkungen (external link) (entrance requirements und application procedure) abhängig und wird finanziell (external link) und steuerlich (external link) sowie durch verschiedene hochschulinterne Programme bzw. Stipendien (scholarships) gefördert.

13. Irland verlassen

Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen wird man die Rückkehr nach Deutschland oder den Umzug in ein anderes Land mitunter ähnlich erleben, wie den erstmaligen Weggang, vielleicht sogar als ein Art Kulturschock. Einziger Unterschied ist, dass es nicht das erste Mal ist und man somit in etwa weiss, was einen erwartet und was es alles zu erledigen und zu beachten gilt.

13.1. Steuer- und Sozialsystem

Zwecks Anrechnung der in Irland geleisteten Sozialversicherungsbeiträge sowie Versicherungs- und Beschäftigungszeiten sollte man vor der Abreise mit dem Request for Irish Social Insurances Records per Forms E104 and E301 (external link) die Formulare E301 und E104 beantragen. Ausführliche Information können auf der Seite Leaving Ireland and your social security entitlements (external link) nachgelesen werden.

13.2. Autoüberführung

Hinsichtlich der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen gibt es keine Informationen im Internet. Das zustädige Vehicle Registration Office (external link) (VRO) sowie die Vehicle Registration Unit in Shannon (Tel +353 (0)61 - 365 000) sollten Auskunft geben können. Details zum Schadensfreiheitsrabatt (no claims bonus) und zur Anzahl der bisherigen Schadensfälle (claims) sollte man sich vor der Ausreise schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen, da sie beim Abschließen einer neuen Versicherung relevant sein könnten.

13.3. (Haus)Tiere mitnehmen

Ansprechpartner bei der Ausfuhr von Tieren ist das Department of Agriculture and Food (external link). Für Hunde und Katzen gilt bereits im Abschnitt 5 beschriebene Verfahren, diesmal jedoch umgekehrt. Zu anderen Tieren gibt es keine Informationen im Internet.

13.4. Weitere Stellen benachrichtigen

Je nach Lebenssituation sind evtl. noch weitere Stellen zu unterrichten, z. B. Vermieter, Telefon-/Internetanbieter, Banken, Versicherungen etc. Konten und Verträge, die man beibehalten möchte, z. B. bei Banken und Versicherungen, sollte man sich für die Bearbeitung per Internet freischalten lassen, so dass man derartige Geschäfte auch bequem aus der Ferne abwickeln kann. Weiterhin sollte man sich überlegen, was mit dem Hausrat geschehen soll.

13.5. Beratungsangebote

Verschiedene Einrichtungen beraten zum Thema Rückkehr nach Deutschland. Konkret handelt es sich um das
Raphaels-Werk (external link), die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (external link) (ZAV) der Bundesagentur för Arbeit und die Evangelische Auslandsberatung e.V. (external link)


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